Bund und Länder stärken Digitalisierung: Senat bevollmächtigt Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung des zweiten IT-Änderungsstaatsvertrags
Pressemitteilung vom 14.11.2023
Aus der Sitzung des Senats vom 14. November 2023:
Der Bundeskanzler sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich in ihrer Konferenz am 2. Juni 2022 darauf geeinigt, eine Änderung des IT-Staatsvertrags zu initiieren und den IT-Planungsrat mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, bevollmächtigt, den aus diesem Anlass entworfenen zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung soll nach dem Beschluss des Staatsvertrags in der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit dem Bundeskanzler am 6. November 2023 bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen.
Der zweite IT-Änderungsstaatsvertrag hat zum Ziel, die IT-Zusammenarbeit in der Bundesrepublik Deutschland weiter voranzutreiben. Die Föderale IT-Kooperation (FITKO), die von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts wird dabei nachhaltig gestärkt und zu einer agilen Einheit entwickelt. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Neuausrichtung der Finanzierungsmodalitäten und die Schaffung eines Globalbudgets für die FITKO. In Anbetracht dieser Rahmenbedingungen und der Tatsache, dass die Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe von Bund und Ländern darstellt, ist die Einführung eines Mittelansatzes für Digitalisierungsprojekte geplant, der dem Digitalisierungsbudget im Zeitraum von 2020 bis 2022 nachfolgt. Die Projektgelder sind dafür bestimmt, die Vorhaben und Lösungen zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu unterstützen, die auf allen föderalen Ebenen eingesetzt werden können. Hierdurch soll die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) weiter vorangetrieben werden.
Nach der Unterzeichnung durch die Länder und den Bund muss der geänderte Staatsvertrag ratifiziert werden und soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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