Jahresbericht 2022/2023 über den Einsatz eigener IKT-Geräte in Gerichten und Staatsanwaltschaften nach § 32 Abs. 4 Satz 8 JustG Bln
Pressemitteilung vom 31.10.2023
Aus der Sitzung des Senats vom 31.Oktober 2023:
Gemäß § 32 Abs. 4 Satz 8 JustG Bln ist dem Abgeordnetenhaus über den Einsatz eigener Informations- und Kommunikationstechnik durch Bedienstete der Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Unterstützung ihrer dienstlichen Tätigkeiten zu berichten. Der Senat hat in seiner Sitzung am 31. Oktober 2023 auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, den entsprechenden Jahresbericht 2022/2023 beschlossen.
Im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 haben insgesamt 79 Bedienstete eigene Geräte genutzt. Diese Geräte haben keine Verbindungen zur Betriebsumgebung und zum Berliner Landesnetz hergestellt; hierfür wurden ausschließlich dienstlich bereitgestellte und betriebene Endgeräte, insbesondere Notebooks für das mobile Arbeiten, genutzt.