Senat beschließt Bericht zur Umsetzung der Solarpflicht
Pressemitteilung vom 17.10.2023
Aus der Sitzung des Senats am 17. Oktober 2023:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2023 auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, den jährlichen Bericht an den Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus zur Umsetzung des Solargesetzes sowie Unterstützungsmaßnahmen des Landes für die Umsetzung im Wohnungsbestand beschlossen. Seit dem 1. Januar 2023 sind Eigentümerinnen und Eigentümer bei dem Bau neuer Gebäude sowie bei wesentlichen Dach-Umbauten verpflichtet, auf Neubauten eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und zu betreiben.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat bereits mit Beginn des Jahres 2022 ein umfangreiches Online-Portal mit Informations- und Beratungsangeboten zur Umsetzung der Solarpflicht erarbeitet. Dort finden sich Informationen zum Solargesetz, ein Praxisleitfaden und ein Erklärvideo. Zugänglich sind außerdem alle relevanten Formulare und Dokumente für die Erfüllung der Solarpflicht durch die Installation einer Photovoltaik-Anlage sowie für die Beantragung zur Befreiung von der Solarpflicht. In einem Online-Abfrage-Tool können Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen durch die Beantwortung von Fragen eine Orientierungshilfe darüber erhalten, inwieweit eine Solarpflicht für sie zu erfüllen ist. Für weitere Rückfragen stehen in der Senatsverwaltung feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu regelmäßigen Sprechzeiten telefonisch zur Verfügung.
Das Gesetz sieht grundsätzlich die Nutzung eines Anteils von 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie bei denkmalgeschützten Gebäuden, intensiver Dachbegrünung oder nach Norden ausgerichteten Dächern, sind Ausnahmen von der Solarpflicht möglich. Seit dem 1. Januar 2023 sind bis zum Stichtag 31. August insgesamt 55 Anträge auf Befreiung von der Solarpflicht eingegangen. In sieben Fällen ergingen Befreiungsbescheide, in 13 Fällen wurden die Anträge zurückgezogen, in sechs Fällen zeigte sich, dass keine Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin besteht. Darüber hinaus gab es rund 100 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie 12 Anfragen von Behörden.
Die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey: „Wir arbeiten für ein klimaneutrales Berlin und treiben den Solarausbau konsequent voran. Bis 2035 soll Solarstrom Made in Berlin einen Anteil von 25 Prozent an der gesamten Stromerzeugung erreichen. Die Solarpflicht seit Jahresanfang in Kombination mit guter Informationsarbeit und gezielter Förderung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses bieten dazu Beratung auch für größere Bauvorhaben an. Wir sehen, dass die Berlinerinnen und Berliner diesen Weg mittragen. Das zeigt sich auch in der geringen Zahl an Befreiungsanträgen, wenn man bedenkt, dass in Berlin im Jahr 2021 rund 2.000 private Gebäude errichtet wurden. Immer mehr Berlinerinnen und Berliner greifen zur Solaranlage auf dem Dach oder Balkon, weil sie damit Kosten sparen können. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres sind in unserer Stadt 4.863 neue Solaranlagen ans Netz gegangen – so viele wie noch in keinem Jahr zuvor. Das ist ein gutes Zeichen und bestätigt uns darin, unsere Fördermaßnahmen weiter zu verstärken.“
Unterstützt wird die Umsetzung der Solarpflicht zudem gezielt durch weiterentwickelte Förderprogramme der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Mit dem Förderprogramm „SolarPLUS“ wird seit September 2022 die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten verbessert. Zudem werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen gefördert. Auch die Vorbereitung von Solarprojekten, indem Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten anteilig übernommen werden, wird unterstützt.
Für Solarthermieanlagen, die als alternative Erfüllung der Solarpflicht in Betracht kommen, kann eine Förderung über das Programm „Effiziente GebäudePLUS“ in Anspruch genommen werden.
Die Solarpflicht für öffentliche Gebäude des Landes Berlin richtet sich nach den Vorgaben des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes. Bis zum 31. Dezember 2024 müssen nutzbare Dachflächen aller öffentlichen Gebäude mit einer Solaranlage ausgerüstet werden.
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Pressestelle der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe