Stabilitätsbericht 2023: Berlin hält Vorgaben des Stabilitätsrates ein – Herausforderungen bleiben

Pressemitteilung vom 10.10.2023

Aus der Sitzung des Senats am 10.10.2023:

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Stabilitätsbericht 2023 beschlossen. Der Bericht gibt Auskunft über zentrale Haushaltskennziffern in den beiden zurückliegenden Jahren sowie für das laufende Haushaltsjahr. Bund und Länder sind verpflichtet, einmal jährlich dem Stabilitätsrat den sogenannten Stabilitätsbericht vorzulegen. Der Bericht weist im Ergebnis aus, dass Berlin unauffällig ist. Das betrifft sowohl die kennzifferngestützte Haushaltsanalyse als auch die sogenannte Standardprojektion. Betrachtet werden:

• der Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates),
• die Kreditfinanzierungsquote,
• die Zins-Steuer-Quote und
• der Schuldenstand.

In entsprechender Weise wird auch der Zeitraum der Finanzplanung abgebildet.
Zusätzlich zur Haushaltslage wird mit dem Stabilitätsbericht auch die Einhaltung der Schuldenbremse überwacht. Das Überwachungsverfahren besteht aus zwei Komponenten: Die landesrechtliche Regelung und das harmonisierte Analysesystem des Stabilitätsrates. Beide werden im Berichtsjahr 2023 eingehalten. Der Stabilitätsbericht zeigt allerdings auch die finanzpolitischen Herausforderungen des Landes. Daher besteht die Notwendigkeit, wieder in den haushaltspolitischen Normalmodus zu kommen.

Der aktuelle Bericht wird dem Abgeordnetenhaus nun zur Kenntnisnahme vorgelegt.