Berliner Laufbahnrecht für technische Dienste wird an aktuelle Erfordernisse angepasst

Pressemitteilung vom 19.09.2023

Aus der Sitzung des Senats am 19. September 2023:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 19. September auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, eine Verordnung über die Änderung der Laufbahnverordnung technische Dienste beschlossen.

Senator Gaebler: „Bei den Beamtinnen und Beamten mit technischer Qualifizierung treffen gravierende Probleme bei der Personalgewinnung auf einen sich zuspitzenden demografischen Wandel. Die Einführung der Verwendungsbeförderung, die Ausweitung der möglichen Studiengänge und die Straffung der Verfahren werden eine qualifizierte Besetzung hochwertiger Dienstposten weiter unterstützen.“

Mit der Änderung der Laufbahnverordnung verfolgt der Senat das Ziel, die mit der Verwendungsbeförderung im Laufbahnrecht geschaffenen Möglichkeiten der qualifizierten Personalgewinnung auch in den technischen Diensten einzuführen. Außerdem werden verschiedene Laufbahnzweige, unter anderem die technischen Dienste der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr, hinsichtlich der erforderlichen Studiengänge den aktuellen Entwicklungen angepasst. Zudem werden die Regelungen in verschiedenen Aufstiegsverfahren einheitlich gestaltet.

Die entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme wird dem Abgeordnetenhaus unterbreitet. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.