Senat beschließt Änderung der Verwaltungsgebührenordnung
Pressemitteilung vom 05.09.2023
Aus der Sitzung des Senats am 5. September 2023:
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Im Rahmen der Verwaltungsgebührenordnung werden die Kosten- und Befreiungstatbestände einzelner Verwaltungsleistungen geregelt. Dies umfasst allgemeine Verwaltungsleistungen wie Abschriften, Beglaubigungen, Auskunftsersuchen bis hin zu Leistungen wie z.B. im Meldewesen, Bau- und Wohnungswesen oder Verkehrswesen.
Die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) wird nun geändert und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Einen entsprechenden Beschluss zur Fünften Änderungsverordnung hat der Senat am 5. September 2023 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers gefasst.
Konkret geht es bei der aktuellen Änderung um die Rücknahme einer Ausnahmeregelung (§ 2 Absatz 1, Nummer 4, VGebO) und um die inhaltliche Anpassung der Gebührentatbestände. Die Anpassung hat zum Ziel, die Kosten der Amtshandlungen zu decken, sie fallen durchweg geringfügig aus. Die Verwaltungsgebührenordnung wurde 2009 erlassen und zuletzt 2020 angepasst. Einzelne Tatbestände entfallen auch gänzlich, entsprechend fallen keine Gebühren mehr an.
Die Fünfte Änderungsverordnung ist am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin wirksam.