Senat hat Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht einer freiberuflichen Musikschullehrkraft beraten

Pressemitteilung vom 22.08.2023

Aus der Sitzung des Senats am 22. August 2023:

Der Senat von Berlin hat sich mit den Rahmenbedingungen der Beschäftigung von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Lichte eines Urteils des Bundessozialgerichts (B 12 R 3/20 R vom 28. Juni 2022) zur Sozialversicherungspflicht einer freiberuflichen Musikschullehrkraft beschäftigt. Angesichts der festgestellten Abweichung des Bundessozialgerichts von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Senat die betroffenen Fachverwaltungen beauftragt, ihre Praxis der Beschäftigung von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Musikschulen, Volkshochschulen und weitere Bereichen, in denen regelmäßig Honorarkräfte beschäftigt werden, an den Aussagen des Urteils zu messen. Im Falle größerer Differenzen werden die Fachverwaltungen Lösungsoptionen ausarbeiten und diese dem Senat zur weiterführenden Beratung vorlegen.