Senat beschließt Anpassung des Disziplinargesetzes
Pressemitteilung vom 22.08.2023
Aus der Sitzung des Senats am 22. August 2023:
Der Senat hat in der Sitzung am 22. August 2023 auf Vorlage des Senators für Finanzen, Stefan Evers, einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Berliner Disziplinargesetzes beschlossen.
Hintergrund ist ein Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Es hat eine umfangreiche Änderung des Bundesdisziplinargesetzes zum Inhalt.
Das Berliner Disziplinargesetz verweist in Bezug auf das gerichtliche Disziplinarverfahren bei Erhebung der Klage aktuell vollumfänglich auf die Regelungen im Bund. Der Bund plant nun die Abschaffung des Instituts der Disziplinarklage. Sie muss derzeit noch bei den schärfsten Disziplinarmaßnahmen Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder Aberkennung des Ruhegehalts erhoben werden.
Da das Disziplinarverfahren in Berlin noch auf der Disziplinarklage aufgebaut ist, muss der bisherige dynamische Verweis auf das Bundesdisziplinargesetz kurzfristig in einen statischen Verweis auf die derzeit noch gültige Fassung geändert werden. Zur langfristigen Anpassung des Berliner Disziplinargesetzes in Bezug auf die Disziplinarklage sowie weitere Änderungen erarbeitet die Senatsverwaltung für Finanzen bis Mitte 2024 ein Referentenentwurf.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.