Förderung und Stärkung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Berlin
Pressemitteilung vom 22.08.2023
Aus der Sitzung des Senats am 22. August 2023:
Der Senat hat auf seiner Sitzung am 22. August 2023 auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, den Bericht zur konzeptionellen Umsetzung der Stärkung und Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Berlin beschlossen.
In zwei Schritten wurde das Taschengeld für die FSJ-ler um insgesamt 168 Euro monatlich deutlich erhöht. Darin eingeschlossen ist nunmehr, dass die FSJ-ler durch den Einsatz eines Teils der Taschengelderhöhung den ÖPNV kostenfrei nutzen können. Denn seit 2022 stehen erstmals im Landeshaushalt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) finanzielle Mittel in Höhe von 1,01 Mio. Euro und im Jahr 2023 in Höhe von 5,78 Mio. Euro für die Verbesserung der Rahmenbedingungen des FSJ zur Verfügung.
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Gesetzlich geregelte Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr sind Bildungs- und Orientierungsjahre für junge Menschen und zudem eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Mir ist es wichtig, dass möglichst viele junge Menschen diese Erfahrungen machen können und dieser Dienst an und für die Gesellschaft auch attraktiv ist. Mit dem nun vorgelegten und bereits in ersten Schritten umgesetzten Konzept konnten wir die Situation der jungen Freiwilligen im FSJ maßgeblich verbessern. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Landesarbeitskreis FSJ, mit dem wir diese Verbesserungen kooperativ gestalten konnten.“
Zudem soll es jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen erleichtert werden, ein FSJ zu absolvieren. Träger, die bei der Platzvermittlung und -betreuung helfen, stehen vor größeren Herausforderungen, als dies bei anderen jungen Menschen der Fall ist. Ziel ist es, jungen Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund oder dem ihrer Familie einen leichteren Zugang zum FSJ zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ab 1. September 2023 die Einführung einer Träger-Pauschale in Höhe von 250 Euro pro Monat und Platz für FSJ-Träger vorgesehen. Diese sollen jene Träger erhalten, die junge Menschen aus armen Familien, insbesondere Empfänger von Transferleistungen wie z. B. Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), stationäre Hilfe zur Erziehung (SGB VIII) oder junge Menschen ohne Schulabschluss oder mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent, erfolgreich an eine Einsatzstelle vermitteln.
Bei den 30 im Land Berlin anerkannten Trägern des FSJ absolvieren jährlich über 2000 junge Menschen ein Freiwilliges Soziales Jahr. Darüber hinaus gibt es 360 Plätze bei drei Trägern im Freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ). Ca. 800 junge Menschen engagieren sich im Bundesfreiwilligendienst (BFD). Da gut zehn Prozent eines Jahrgangs einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst am Übergang Schule-Beruf absolvieren, wird die Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Freiwilligendienste und der Jugendberufsagentur Berlin (JBA) verstärkt.