Bericht der sechs Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
Pressemitteilung vom 22.08.2023
Aus der Sitzung des Senats am 22. August 2023:
Der Senat von Berlin hat auf seiner heutigen Sitzung den vom Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler vorgelegten Bericht über „Schaffung von Wohnraum durch städtische Wohnungsbaugesellschaften“ beschlossen. Damit kommt der Senat seiner jährlichen Berichtspflicht gegenüber dem Abgeordnetenhaus nach.
Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler sagte dazu: „Der Bericht zeigt erneut, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen verlässliche Partner für eine sozial gerechte Wohnungspolitik sind. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen infolge der Pandemie und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine haben die landeseigenen Wohnungsunternehmen neue und bezahlbare Wohnungen gebaut und durch Ankauf den Bestand erhöht. Sie haben auch in 2022 für viele Menschen ein bezahlbares und sicheres Zuhause geschaffen. Dafür möchte ich ihnen meinen Dank aussprechen.“
Der vorliegende Bericht stellt die Aktivitäten der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften zur Schaffung von Neubau-Wohnraum in Berlin in 2022 dar. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 verfügten die städtischen Wohnungsbaugesellschaften über einen Gesamtbestand über 356.790 Wohnungen. Der Zuwachs beträgt 17.544 Wohnungen in 2022. Zusammen haben die sechs Gesellschaften 11.644 Bestandswohnungen in 2022 angekauft und insgesamt 5969 Wohnungen errichtet, davon wurden 2422 im Rahmen der Wohnungsbauförderbestimmung gefördert und sind damit mietpreis- und belegungsgebunden.
Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) haben im Zeitraum von Anfang 2021 bis Ende 2022 84 Bauprojekte zur Errichtung von 9351 Neubauwohnungen in Bau genommen. In 2023 war der Baubeginn bei 50 Projekten geplant bzw. ist in die Umsetzung gekommen, um weitere 8000 Neubauwohnungen zu errichten. Für den Zeitraum 2022 bis 2026 haben die WBG nach derzeitigem Planungsstand Baubeginne für rd. 29.135 Wohnungen vorgesehen.
Die neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2023), die am 30. Juni 2023 in Kraft getreten sind, werden wesentlich dazu beitragen, dass auch die Anzahl der preis- und belegungsgebundenen Wohnungen steigen wird.
Die Neuerrichtung von Wohnraum wird durch die Wohnungsbaugesellschaften in allen zwölf Berliner Bezirken geplant. Diese ist entsprechend der vorhandenen Grundstücke und der Neubaupotentiale unterschiedlich verteilt. Der größte Anteil des Wohnraums wird mit 21,1 Prozent in Lichtenberg, 17,3 Prozent in Pankow, 14 Prozent in Marzahn-Hellersdorf und 13,9 Prozent in Treptow-Köpenick geplant.
Der geringste Anteil an Neubauwohnungen liegt mit 1,1 Prozent in Charlottenburg-Wilmersdorf, gefolgt von 1,3 Prozent in Steglitz-Zehlendorf.
Die gesamte „Projektpipeline“ für die Fertigstellung von Wohnungen geht weit über den Zeitraum 2026 hinaus. Sie umfasst Planungen für die Fertigstellungen von rd. 51.330 Wohnungen im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 2037 in 367 Projekten. 7 Projekte mit 312 Wohnungen fallen in den Zeitraum 2034 bis 2037. Für die nächsten 10 Jahre sind das rd. 51.330 Wohnungen für Berlin.