Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Pressemitteilung vom 25.07.2023
Aus der Sitzung des Senats am 25. Juli 2023:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2023 auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zur Zustimmung zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben den am 16. März 2023 beschlossenen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag im Zeitraum vom 9. bis 16. Mai 2023 unterzeichnet. Damit er geltendes Recht wird, muss er in Berliner Landesrecht umgesetzt werden.
Im Zuge der seit Mitte 2022 bekannt gewordenen Vorkommnisse bei mehreren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen die vorgesehenen Änderungen den bestehenden § 31 des Medienstaatsvertrages um Regelungen zu den Themenbereichen Transparenz (§ 31a), Compliance (§ 31b), Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen (§ 31c), Gremienaufsicht (§ 31d) und Interessenkollision (§ 31e) ergänzen und für alle ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio einheitlich hohe Standards setzen. Einzelne bereits bestehende kollidierende Regelungen im ZDF-Staatsvertrag und Deutschlandradio-Staatsvertrag sollen durch die neuen Vorschriften im Medienstaatsvertrag ersetzt und im Gegenzug aufgehoben werden.
Geschärft werden etwa die Anforderungen in Bezug auf die Transparenz der Gehälter von Führungskräften, die Einsetzung von unabhängigen Compliance-Beauftragten oder die Befangenheitsregeln für Gremienmitglieder. Ebenso sollen der Sachverstand in den Aufsichtsgremien gestärkt und die Gremiengeschäftsstellen angemessen mit Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden, um deren möglichst unabhängige fachliche und organisatorische Zuarbeit für die Aufsichtsgremien zu gewährleisten.
Der Senat hat das Abgeordnetenhaus im Mai 2023 über das staatsvertragliche Vorhaben unterrichtet. Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in den Landesparlamenten soll der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Im Herbst 2023 wird sich die Rundfunkkommission der Länder mit weiteren Schritten der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen. Diese sollen neben der derzeit laufenden Prüfung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) auch die Vorschläge des von der Rundfunkkommission im März 2023 eingesetzten Zukunftsrates sowie die Überlegungen der Länder und von ARD, ZDF und Deutschlandradio umfassen.
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