Senat berät über Bibliotheksgesetz für Berlin

Pressemitteilung vom 11.07.2023

Aus der Sitzung des Senats am 11. Juli 2023:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2023 auf Vorlage des Senators für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Joe Chialo, den ersten Sachstandsbericht zur Erarbeitung eines Bibliotheksgesetzes für Berlin beschlossen. Darin werden sowohl die Eckpunkte für das vorgesehene Gesetz als auch der Zeitplan bis zur Einleitung des parlamentarischen Beratungsverfahrens vorgestellt. Der Bericht wird dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

Das Gesetz soll die Öffentlichen Bibliotheken Berlins als grundlegende Infrastruktur der sozialen, kulturellen und wissensvermittelnden Daseinsvorsorge und somit als Pflichtaufgabe des Landes und der Bezirke rechtlich verbindlich verankern. Dabei soll das Gesetz Aussagen zu fachlichen Standards, deren laufender Weiterentwicklung und insbesondere der Erfüllung selbiger treffen, sodass sich aus dem Gesetz ein verlässliches Leistungsversprechen an die Berliner Bevölkerung ableiten lässt. Noch im Juli soll ein formales öffentliches Stellungnahmeverfahren zu den Eckpunkten des Bibliotheksgesetzes eingeleitet werden, aus welchem Hinweise der relevanten Stakeholder zu den zu berücksichtigenden Regelungsbedarfen erwartet werden.

Die fachliche, zivilgesellschaftliche und ressortübergreifende Diskussion zum konkreten Gesetzestext ist für das 4. Quartal 2023 vorgesehen, sodass eine Befassung mit dem Gesetzentwurf im Senat und im Rat der Bürgermeister für den Beginn des Jahres 2024 in den Blick genommen wird.