Vertreterin des Landes Berlin im Eisenbahninfrastrukturbeirat vorgeschlagen
Pressemitteilung vom 20.06.2023
Aus der Sitzung des Senats am 20. Juni 2023:
Auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Dr. Manja Schreiner, hat der Senat heute beschlossen, dem Bundesrat zur Benennung als Mitglied im Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Staatssekretärin Dr. Claudia Stutz vorzuschlagen. Damit soll sie Staatssekretärin a. D. Dr. Meike Niedbal folgen.
Der Eisenbahninfrastrukturbeirat wird gemäß § 4 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEVVG) für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur gebildet. Er besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates, die Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten müssen. Der Eisenbahninfrastrukturbeirat hat nach § 79 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) die Aufgabe, die Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben und der Erstellung ihres Tätigkeitsberichtes nach § 71 ERegG zu beraten und ihr Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu machen. Dafür ist er gegenüber der Regulierungsbehörde berechtigt, Auskünfte und Stellungnahmen einzuholen. Die Regulierungsbehörde muss den Beirat anhören, bevor sie grundlegende Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen erlässt.