Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen – Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter wird für weitere zehn Jahre verlängert
Pressemitteilung vom 13.06.2023
Aus der Sitzung des Senats am 13. Juni 2023:
Der Senat von Berlin hat in der Sitzung am 13. Juni 2023 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, der Verlängerung der Kündigungsschutzklausel-Verordnung erlassen. Danach wird der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung im Rahmen von Wohnungsumwandlungen um weitere zehn Jahre in ganz Berlin sichergestellt. Sie tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft und löst damit nahtlos die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2013 ab. Sie gilt im Sinne des § 577a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung.
Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, sagte dazu: „Die Verlängerung der Verordnung bedeutet mehr Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in Berlin. In der gesamten Stadt besteht damit bis zum Jahr 2033 eine zehnjährige Kündigungssperrfrist, wenn Vermieter beabsichtigen, die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umzuwandeln. Das Bundesrecht sieht dafür eine 3-Jahresfrist vor. Der Senat schöpft mit Blick auf den großen Wohnungsmangel in Berlin seine rechtlichen Möglichkeiten voll aus und schützt so die Mieterinnen und Mieter in der ganzen Stadt.“
Die vormalige „Kündigungsschutzklausel-Verordnungen“ aus den Jahren 2004 und 2011 umfassten nur einen siebenjährigen Schutz und galten in vier bzw. sechs Bezirken Berlins. Die aktuell gültige Verordnung aus 2013 läuft am 30. September 2023 aus. Die neue Verordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft und gewährleistet dadurch, dass sich keine „Regelungslücke“ zu Ungunsten der betroffenen Mieter und Mieterinnen ergibt.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen