Senat beschließt Bericht zum Schutz von Studierenden vor Benachteiligung bei Hochschul-Prüfungen

Pressemitteilung vom 23.05.2023

Aus der Sitzung des Senats am 23. Mai 2023:

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2023 auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, die Mitteilung zur Kenntnisnahme „Schutz von Studierenden vor Benachteiligung bei hochschulischen Prüfungen“ beschlossen. Diese wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zugeleitet.

Das Abgeordnetenhaus hat den Berliner Senat auf den Drucksachen 19/0866 und 19/0888 beauftragt darzustellen, dass ein wirksamer Schutz Studierender vor dem Hintergrund der bestehenden Pandemielage und der Inflations- und Energiekrise sichergestellt wird. Der Senat hat die Studien- und Prüfungssituation der Studierenden an den Berliner Hochschulen zusammen mit den Hochschulen bilanziert.

Demnach waren Studierende von der Corona-Pandemie und sind aktuell von der Inflations- und Energiekrise besonders betroffen. Nach Beendigung der pandemischen Lage sind Hoch-schulprüfungen aber nicht mehr durch pandemiebedingte Beschränkungen beeinträchtigt. Aktuell sind auch keine unmittelbaren Auswirkungen der Energie- beziehungsweise Inflationskrise auf das Prüfungsgeschehen an Hochschulen zu verzeichnen. Zentrale Anliegen der Studierenden betreffen zurzeit vorrangig deren finanzielle Situation, also einen Ausgleich für inflationsbedingte Preissteigerungen, Energiepreiserhöhungen und bezahlbaren Wohnraum.

Auch nach dem Auslaufen der pandemiebedingten Sonderregelungen verfügen die Hochschulen über studierendenfreundliche Regelungen und Ausgestaltungen des Prüfungswesens, die eine den individuellen Lebensumständen der Studierenden angepasste Studienorganisation und einen zügigen, erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen. Im Vergleich zur vorpandemischen Lage weist etwa auch das im Jahr 2021 neu gefasste Berliner Hochschul-gesetz eine Erhöhung der Anzahl der Prüfungsversuche auf. Auch Härtefallregelungen sind in den Rahmenstudien-und -prüfungsordnungen der Hochschulen enthalten.

Die ausgebauten IT-Infrastrukturen der Hochschulen erlauben auch nach Beendigung der pandemischen Lage den Einsatz von digitalen beziehungsweise hybriden Lehr- und Prü-fungsmöglichkeiten. Der Fokus liegt laut den Hochschulen jedoch ganz deutlich wieder auf
Präsenzveranstaltungen.

Der Senat wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten, um in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und den Studierenden etwaige Handlungsbedarfe und Maßnahmen früh-zeitig zu identifizieren und umzusetzen.