Mehr als 8700 Anträge auf Verbeamtung von Lehrkräften

Pressemitteilung vom 23.05.2023

Aus der Sitzung des Senats am 23. Mai 2023:

Im Kampf gegen den Lehrkräftemangel wurde mit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzespakets Ende Februar 2023 bis zu 16.000 Bestandslehrkräften der Weg zur Verbeamtung eröffnet. Damit sollte nach 18 Jahren ein Wettbewerbsnachteil beim Werben um Lehrkräfte gegenüber anderen Bundesländern beseitigt werden. Der halbjährliche Bericht zum Stand der Lehrkräfteverbeamtung zeigt, dass bis zum heutigen Tag mehr als 8700 Bestandslehrkräfte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ihre Verbeamtung beantragt haben. Der Bericht wurde vom Senat in seiner Sitzung am 23. Mai 2023 auf Vorlage von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch beschlossen.

Die Senatorin begrüßt es sehr, dass sich bereits mehr als die Hälfte der Lehrkräfte für eine Verbeamtung entschieden haben. „Gleichzeitig sind es aber auch erst die Hälfte. Das zeigt, dass es bei der Umsetzung des Vorhabens offenbar noch einigen Präzisierungsbedarf gibt“, so Katharina Günther-Wünsch. Lehrkräfte werden ermuntert, die umfassenden Beratungs- und Informationsangebote – seien es die telefonische Beratungshotline oder die eigens dafür eingerichtete Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (https://www.berlin.de/sen/bjf/wir-verbeamten/) – zu nutzen.

Schnellstmöglich geklärt werden muss die Frage des Nachteilsausgleichs für Lehrkräfte, die bereits das 52. Lebensjahr vollendet und somit die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung erreicht haben. Für sie sieht das Nachteilsausgleichsgesetz eine monatliche Kompensation in Höhe von 300 Euro für die Vergütungsgruppen E11 bis E15 und eine Kompensation in Höhe von 250 Euro für Beschäftigte mit Sonderentgelt (AT-Verträge) vor. Hierzu laufen derzeit intensive Abstimmungsgespräche zwischen den zuständigen Verwaltungen. Zusätzliche Kompensationsmöglichkeiten für lebensältere Lehrkräfte sind derzeit in Prüfung.

Für die Abwicklung der Verbeamtungen einschließlich der alternativen Kompensationszah-lungen gilt es, rasch die notwendigen, ganz praktischen personellen wie auch verwaltungs-technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Der Bericht wird nun an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses weitergeleitet.