Evaluations-Zwischenbericht zum Solidarischen Grundeinkommen liegt vor
Pressemitteilung vom 25.04.2023
Aus der Sitzung des Senats am 25. April 2023:
Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Integration und Soziales, Katja Kipping, den Zwischenbericht zur Evaluation des Pilotprojekts Solidarisches Grundeinkommen (SGE) zur Kenntnis genommen.
Senatorin Katja Kipping: „Der wissenschaftliche Zwischenbericht zum SGE zieht eine positive Bilanz: SGE-Beschäftigte und Arbeitgebende schätzen das Programm. Es bietet sinnstiftende Tätigkeiten für vormals erwerbslose Menschen und es schafft mehr Angebote für Bürgerinnen und Bürger. Der Ansatz funktioniert, soziale Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung zu unterstützen. Die Qualifizierungen erreichen Menschen, die sonst häufig benachteiligt wurden. Ziel ist es nun, die arbeitsmarktpolitische Seite des SGE in der zweiten Hälfte des Programms weiter zu stärken.“
Dafür werden Empfehlungen der Evaluation und weitere Anregungen aufgegriffen. Die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung stimmt die Maßnahmen derzeit gemeinsam mit Senatsfinanzverwaltung ab. Im Gespräch ist beispielsweise die Möglichkeit, SGE-Verträge für die Probezeit einer ungeförderten Beschäftigung ruhend zu stellen. Diese Praxis hat sich bereits im Rahmen von Transfergesellschaften bewährt. Des Weiteren soll ein Arbeitgebenden-Wechsel innerhalb des SGE ermöglicht werden, wenn dadurch Übergänge in ungeförderte Beschäftigung verbessert werden. Für mehr Transparenz soll die Konkretisierung der mit dem SGE-Projekt verbundenen Weiterbeschäftigungszusage sorgen.
Zum Hintergrund
Gute Arbeit für Arbeitslose und ein Mehrwert für die Stadtgesellschaft – das ist die Grundidee hinter dem Pilotprojekt „Solidarisches Grundeinkommen“. Insgesamt 1000 langzeiterwerbslose Berlinerinnen und Berliner haben dadurch eine dauerhafte Alternative zum Arbeitslosengeld II erhalten. Die Teilnahme am SGE ist freiwillig. Das Programm ist nach den Prinzipien Guter Arbeit ausgestaltet und kombiniert Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit Ansätzen zur sozialen Teilhabe. Die Beschäftigungsverhältnisse sind unbefristet, sozialversichert und werden fair bezahlt. Ein umfassendes Coaching sowie Qualifizierungen gehören ebenfalls zum SGE. Ziel ist der Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung. Gelingt das nicht, gewährleistet das Land Berlin im Anschluss an die Förderung eine dauerhafte Beschäftigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Pilotprojekt. Das Projekt startete im Juli 2019 und läuft noch bis Ende 2025. Neueintritte in das SGE sind nicht mehr
möglich.
Mit dem Pilotprojekt SGE wurde zugleich eine begleitende Evaluation beschlossen. Mit der Durchführung der Evaluation wurde die Söstra GmbH aus Berlin beauftragt. Nach dem Kurzbericht 2021 liegt nun der Zwischenbericht vor. Der Abschlussbericht wird 2026 vorgelegt.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, und Antidiskriminierung