Senat legt Gesetz über die Kostenbeteiligungsfreiheit für die Jahrgangsstufe 3 vor

Pressemitteilung vom 18.04.2023

Aus der Sitzung des Senats am 18. April 2023:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 18. April 2023 auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse, Kenntnis von dem Gesetz über die Kostenbeteiligungsfreiheit für die Jahrgangsstufe 3 in der ergänzenden Förderung und Betreuung genommen und die Vorlage zur Stellungnahme an den Rat der Bürgermeister überwiesen.

Im Haushaltsplan 2022/23 ist die Kostenbeteiligungsfreiheit für die Jahrgangsstufe 3 ab dem Schuljahr 2023/24 vorgesehen. Die Ausweitung der Kostenbeteiligungsfreiheit ist ebenfalls für Schülerinnen und Schüler der Unterstufe (umfasst das 8. Bis 11. Lebensjahr) an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ vorgesehen.

Die Gesetzesänderung bedeutet eine finanzielle Entlastung vieler Berliner Familien.

Für die Einführung der Kostenbeteiligungsfreiheit sind Änderungen des Schulgesetzes, des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes sowie der Schülerförderungs- und –betreuungs-verordnung notwendig. Vorgesehen ist, dass die Regelungen zum 1. August 2023 in Kraft treten.