Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport übernimmt Federführung für Open Data im Land Berlin

Pressemitteilung vom 18.04.2023

Aus der Sitzung des Senats am 18. April 2023:

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 18. April 2023 auf Vorlage von Iris Spranger, Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bereitstellung von allgemein zugänglichen Datenbeständen („Open Data“) durch die Behörden der Berliner Verwaltung beschlossen.

Die Verordnung konkretisiert die im Paragraf 13 des Berliner Gesetzes zur Förderung des E-Government festgelegte Bereitstellung von allgemein zugänglichen Datenbeständen durch die Behörden der Berliner Verwaltung. Das Gesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Bisher lag die Federführung für das Thema Open Data bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Seit dem 1. Januar 2023 obliegt der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport die Federführung für das Thema Open Data im Land Berlin. Dieser Sachverhalt spiegelt sich jetzt sowohl im Geschäftsverteilungsplan des Senats als auch in der geänderten Fassung der Open-Data-Verordnung wieder.

Der § 8 Open Data-Beauftragte Absatz 2 Satz 1 der Open Data-Verordnung wurde im Rahmen der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bereitstellung von allgemein zugänglichen Datenbeständen („Open Data“) durch die Behörden der Berliner Verwaltung wie folgt geändert:

(2) Die für Digitalisierung zuständige Senatsverwaltung benennt eine zentrale Verantwortliche oder einen zentralen Verantwortlichen für Open Data, die oder der die Open Data-Beauftragten in den Berliner Behörden unterstützt und die Open Data-Aktivitäten des Landes Berlin koordiniert.