Senat legt Bericht über Unterstützung Berlins durch den Bund bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine vor
Pressemitteilung vom 21.03.2023
Aus der Sitzung des Senats am 21. März 2023:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Katja Kipping den Schlussbericht über die Umsetzung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 24. März 2022 verabschiedet. Darin wird die Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund bei der Aufnahme und Versorgung von Menschen gefordert, die wegen des Angriffskrieges Russlands in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind oder noch flüchten werden. Im Einzelnen soll sich die Unterstützung auf die Verteilung der Geflüchteten auf die 16 Bundesländer, den Registrierungsprozess und die finanziellen Aufwendungen beziehen, welche den Ländern und Gemeinden durch den Zuzug der Geflüchteten entstehen. Ferner wird auf die gesundheitliche und aufenthaltsrechtliche Bedarfslage der Geflüchteten abgestellt.
Der Senat stellt in dem Bericht die gravierenden Herausforderungen dar, die sich für Berlin wie auch für die anderen Bundesländer und Kommunen aus der seit Februar 2022 zu verzeichnenden Fluchtbewegung aus der Ukraine ergeben, und verweist zugleich auf die zwischen dem Bund und den Ländern seither getroffenen Vereinbarungen über eine angemessene Verteilung der damit einhergehenden finanziellen, organisatorischen und personellen Lasten.
Berlin war und ist auf Grund seiner geographischen Lage, verkehrstechnischen Anbindung und seines internationalen Bekanntheitsgrads seit Beginn der Fluchtbewegung aus der Ukraine für einen Großteil der geflüchteten Menschen ein bevorzugter Zufluchtsort. Insgesamt wurden seit vom 24. Februar 2022 bis zum 28. Februar 2023 etwa 383.000 in Berlin ankommende Geflüchtete aus der Ukraine an den Anlaufstellen für Kriegsgeflüchtete gezählt.
Hinzu kommt eine nicht bekannte Zahl Geflüchteter, die in Berlin privat untergebracht ist. Die genaue Anzahl der Kriegsgeflüchteten, die sich in Berlin aufhalten, kann nicht genau bestimmt werden, denn ein Großteil der Geflüchteten nutzt die Möglichkeit der visafreien Einreise. Zudem sind Ukrainerinnen und Ukrainer nach ihrer Flucht wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Behördliche Schätzungen gehen derzeit von etwa 60.000 in Berlin lebenden Menschen aus der Ukraine aus.
Aus Sicht Berlins war es daher zu begrüßen, dass im Ergebnis der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. April 2022 in wesentlichen Fragen eine Verständigung mit dem Bund erzielt werden konnte, die in zentralen Punkten den zuvor geltend gemachten Forderungen Berlins und anderer Bundesländer sowie der kommunalen Spitzenverbände Rechnung trägt.
So bestand zwischen Bund und Ländern Einvernehmen in der Feststellung, dass eine zügige und gerechte Verteilung der angekommenen Geflüchteten in Deutschland notwendig ist. Ein weiteres wichtiges Resultat der Abstimmung mit dem Bund ist die finanzielle Unterstützung der Länder mit insgesamt zwei Milliarden Euro im Jahr 2022 sowie 1,5 Milliarden Euro für Geflüchtete aus der Ukraine im Jahr 2023. Darüber hinaus werden die Länder für Ausgaben im Zusammenhang mit Geflüchteten und Asylbegehrenden unterstützt, die nicht aus der Ukraine kommen. Auf Grund seiner Drehkreuzfunktion erhielt Berlin zudem vom Bund eine zusätzliche Kompensationszahlung.
Im Bericht des Senats wird weiterhin auf konkrete Maßnahmen in verschiedenen politischen Handlungsfeldern eingegangen, die der Unterstützung und Integration der aus der Ukraine geflüchteten Menschen dienen. Dies betrifft die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Gewährung von sozialen Leistungen, jugend- und familienpolitische Maßnahmen, den Zugang zum Gesundheitssystem und zu Pflegeleistungen, die Unterstützung im Bereich Bildung und den Zugang zu Hochschulen sowie die soziale Teilhabe.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, und Antidiskriminierung