Energiekosten-Rücklage erreicht das vorgesehene Volumen von knapp 890 Millionen Euro
Pressemitteilung vom 14.03.2023
Aus der Sitzung des Senats am 14. März 2023:
Der mit dem Doppelhaushalt und dem Nachtragshaushalt 2022/23 beschlossenen Energiekosten-Rücklage des Landes Berlin wurden bislang 863 Millionen Euro zugeführt. Im laufenden Haushaltsjahr wird eine weitere Tranche bereitgestellt, so dass insgesamt ein Volumen von 888,5 Millionen Euro zur Verfügung steht. Mit ersten Entnahmen aus der Rücklage ist im zweiten Quartal zu rechnen. Das geht aus einer entsprechenden Mitteilung an das Abgeordnetenhaus hervor, die der Senat an diesem Dienstag auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener beschlossen hat.
Finanzsenator Wesener: „Berlin ist trotz der Energiekrise bislang gut durch den Winter gekommen. Doch die Folgen der gestiegenen Energiepreise werden noch lange spürbar sein. Deshalb ist es richtig, dass das Land auch weiterhin finanziell vorsorgt: sei es für die Unterstützung von privaten Haushalten und Unternehmen, sei es mit Blick auf steigende Kosten für die öffentliche Hand selbst und ihre Zuwendungsempfänger.“
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen