Bericht zu der Umsetzung des Bonus-Programms zur Schulentwicklung für das Jahr 2022
Pressemitteilung vom 28.02.2023
Aus der Sitzung des Senats am 28. Februar 2023:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2023 auf Vorlage von Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse den Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen im Bonus-Programm zur Kenntnis genommen. Er wird nun an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet.
Das Bonus-Programm hat sich seit seinem Beginn 2014 zu einem wesentlichen Baustein der Schul- und Unterrichtsentwicklung an Schulen in schwieriger sozialer Ausgangslage entwickelt. Nahmen anfangs 214 der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen an dem Programm teil, so liegt die Anzahl der teilnehmenden Schulen im Jahr 2022 bei 269 Schulen aus allen Schularten in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die Aufnahme von Schulen in das Bonus-Programm erfolgt weiterhin nach festgelegten Kriterien wie zum Beispiel der prozentuale Anzahl der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern eine Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Bildung- und Teilhabe erfüllen (LmB/BuT-Faktor), was nach der jährlichen Erfassung der Schüler-Ist-Statistik mit Wirkung jeweils zum darauffolgenden Schuljahr erfolgt. Für die Auswahl der Schulen sind die im September in der Lehrerbedarfsfeststellung von der Schule gemeldeten Schülerzahlen ausschlaggebend. Die Mittel für die Schulen setzen sich aus einer Basiszuweisung, einem Leistungsbonus sowie einer Kooperationszulage zusammen.
Dem erfolgsabhängigen Leistungsbonus liegt die Erfüllung eines zwischen Schulleitung und Schulaufsicht geschlossenen Schulvertrages zugrunde, in dem datenbasiert Jahresziele und Maßnahmen zur Umsetzung des Schulprogramms der Schule festgelegt werden. In einem jährlichen Bilanzgespräch werden die erreichten Ziele ausgewertet und mit einem neuen Schulvertrag verknüpft. Die Kooperationszulage in Höhe von 10.000 Euro wird dann ausgezahlt, wenn Schulen Kooperationen mit anderen Schulen, Kitas und Hochschulen oder auch Kooperationen in regionalen Bildungsverbünden eingehen.
Die Bonus-Schulen konnten im Jahr 2022 in der Pandemie die Mittel des Programms nutzen, um auf die besonderen Herausforderungen der Schülerinnen und Schüler in sozial schwieriger Lage flexibel zu reagieren. So wurden zum Beispiel zusätzlich finanzierte Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eingesetzt, um den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern zu halten oder die Klassen nach der Aufnahme des Präsenzunterrichts verstärkt bei akuten Fragestellungen zu begleiten. Sachmittel wurden auch dafür verwandt, zusätzliche digitale Ausstattung zu beschaffen. Für die Schulen ist das Bonus-Programm wichtig, um mit den flexibel einsetzbaren Mitteln auf die spezielle Situation der Schule reagieren zu können.
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Pressesprecher für Bildung