Veröffentlichung des Zwischenberichts zum „Aktionsplan Ukraine in Berlin: Ergänzung des Gesamtkonzepts zur Integration und Partizipation Geflüchteter“ für das Jahr 2022
Pressemitteilung vom 21.02.2023
Aus der Sitzung des Senats am 21. Februar 2023:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2023 den von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, vorgelegten Zwischenbericht zum „Aktionsplan Ukraine in Berlin: Ergänzung des Gesamtkonzepts zur Integration und Partizipation Geflüchteter“ beschlossen.
Am 24. Februar 2023 jährt sich der völkerrechtswidrige Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine. Aufgrund des Krieges kam es zu einer großen Fluchtbewegung aus der Ukraine. Um bisher für mehr als 360.000 Kriegsgeflüchtete ein Zufluchtsort und Drehkreuz zu sein sowie etwa 60.000 Kriegsgeflüchteten in Berlin ein Ankommen und Teilhabe zu ermöglichen, haben das Land und die Bezirke 2022 gemeinsam mit zahlreichen freiwillig engagierten Berliner*innen umfassende Maßnahmen ergriffen, die im heute beschlossenen Zwischenbericht dargelegt werden.
Die Grundlage des Senats für die Gestaltung der Ankommens- und Teilhabeprozesse von Geflüchteten stellt das seit 2018 bestehende „Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter“ dar. Um den spezifischen Bedarfen der Geflüchteten aus der Ukraine gerecht zu werden, wurden in der Ergänzung „Aktionsplan Ukraine“ bestehende Angebote aus dem Gesamtkonzept ausgeweitet, angepasst und neue Maßnahmen aufgelegt. Durch die Anbindung an das Gesamtkonzept wurde deutlich, dass ressortübergreifendes und partizipatives Verwaltungshandeln gerade in Zeiten von Krisen zielführend ist, da die Einbindung aller Senatsverwaltungen, Bezirke und der Zivilgesellschaft bedarfsgerechte Lösungsansätze ermöglicht.
Für die partizipativen und sozialen Angebote wurden im Jahr 2022 rund 14 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2023 stehen zur Umsetzung dieser Maßnahmen rund 18,8 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Darüber hinaus haben einzelne Senatsverwaltungen eigene Mittel eingesetzt. Auch die Bezirke leisteten einen umfassenden Beitrag zur Partizipation der Geflüchteten aus der Ukraine.
„Zu den Erfahrungen des Jahres 2022 gehört auch Folgendes: Für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine öffneten sich Fenster und Türen, die anderen Geflüchteten vorher verschlossen waren. Dies meint etwa den sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Jobcenterleistungen und eine erleichterte Anerkennung einiger Berufe. Damit haben wir positive Erfahrungen gemacht; und diese Erfahrungen sollten auf Asylsuchende ausgeweitet werden. Berlin wird weiterhin Geflüchtete aufnehmen. Das ist unsere Verpflichtung und es ist ein Gebot der Menschlichkeit. Aus der Erfahrung des Jahres 2022 mit der Aufnahme der Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine plädiere ich für eine deutliche Entschlackung der rechtlichen Auflagen bei der Unterbringung von Geflüchteten. Um gute Unterkünfte und ein gutes Ankommen zu erleichtern, sollte der Bund den Ländern nicht nur finanziell zur Seite stehen, sondern wir sollten gemeinsam einige Regeln auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüfen“, erklärt Senatorin Kipping.
Auf Anfrage an presse@intmig.berlin.de kann der Zwischenbericht zugesandt werden.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, und Antidiskriminierung