Senat beschließt dauerhafte Erhöhung des Erfrischungsgeldes
Pressemitteilung vom 24.01.2023
Aus der Sitzung des Senats am 24. Januar 2023:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Iris Spranger, die 16. Änderung der Landeswahlordnung im Hinblick auf das Erfrischungsgeld und die Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beschlossen. Der Rat der Bürgermeister hatte der am 17. Januar 2023 eingebrachten Vorlage am 19. Januar zugestimmt.
Mit dieser Änderung werden das Erfrischungsgeld und die Aufwandsentschädigung für die Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer für zukünftige Abstimmungs- und Wahlereignisse (Wahlen und Volksentscheide) außerhalb einer Wiederholungswahl im Jahr 2023 mit Wirkung ab dem 1. März 2023 angepasst. Die Regelung des § 5a der Landeswahlordnung, welche ein besonders erhöhtes Erfrischungsgeld in Höhe von bis zu 240 Euro und Aufwandsentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Rahmen einer Wiederholungswahl im Jahr 2023 vorsieht, bleibt davon ausdrücklich unberührt.
Vielmehr wird das Erfrischungsgeld für die langfristige Gewinnung einer ausreichenden Anzahl an Wahlhelfenden für alle zukünftigen regulären Wahl- und Abstimmungsereignisse dauerhaft auf bis zu 120 Euro erhöht und findet bereits für alle Bürgerinnen und Bürger Anwendung, die sich ehrenamtlich als Abstimmungshelfer oder Abstimmungshelferin im Rahmen der Durchführung des Volksentscheides „Berlin 2030 Klimaneutral“ einsetzen möchten.
Um Wahlvorstände bestmöglich zu qualifzieren wird die Teilnahme an einer Onlineschulung als Alternative zur Präsenzschulung dauerhaft installiert und durch eine entsprechende Pauschale entschädigt. Darüber hinaus wird für sogenannte Reservewahlhelfende, die sich am Wahltag auf Abruf für einen kurzfristigen Einsatz in einem Wahllokal bereit gehalten haben, eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 Euro gezahlt.
Innensenatorin Iris Spranger sagte im Anschluss an die Senatssitzung: „Ich freue mich, dass mit dieser Änderung der Landeswahlordnung eine weitere langfristige Maßnahme aus den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission Wahlen zur Optimierung und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Wahldurchführung umgesetzt werden konnte. Die dauerhafte Erhöhung des Erfrischungsgeldes und der Aufwandspauschalen spiegelt die verantwortungsvolle Aufgabe des Ehrenamtes in einem Wahlvorstand wider und ist ein wahrnehmbares Zeichen der Wertschätzung aller Bürgerinnen und Bürger, die sich in einem Wahlvorstand engagieren.“
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Pressestelle der Senatsverwaltung für Inneres und Sport