Vorläufiges Jahresergebnis des Landeshaushalts: Berlin kann 2022 auf die Aufnahme zusätzlicher Schulden verzichten
Pressemitteilung vom 17.01.2023
Aus der Sitzung des Senats am 17. Januar 2023:
Das Land Berlin schließt das Jahr 2022 trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit einem ausgeglichenen Haushaltsergebnis ab und kann auf die Aufnahme zusätzlicher Schulden verzichten. Das geht aus dem vorläufigen Jahresergebnis hervor, das Finanzsenator Daniel Wesener an diesem Dienstag dem Senat vorgestellt hat.
Finanzsenator Wesener: „Der Berliner Landeshaushalt hat sich abermals als robust erwiesen, auch in der durch den Ukraine-Krieg verursachten Energiekrise. Das Land Berlin hat privaten Haushalten und Unternehmen gezielte Hilfen zugesagt und trifft zugleich in erheblichem Umfang Vorsorge für kommende Haushaltsrisiken. Es ist eine gute Nachricht, dass das alles ohne neue Schulden möglich ist. Zugleich bleibt es dabei: Wir befinden uns in einem außerordentlich schwierigen konjunkturellen Umfeld, hinzu kommen eine anhaltend hohe Inflation und die Zinswende. Finanzpolitisch ist darum weiterhin Vorsicht geboten.“
Die bereinigten Einnahmen sind nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss mit 37,379 Milliarden Euro rund 2,2 Milliarden höher ausgefallen als ursprünglich veranschlagt. Zugleich blieben die Ausgaben um knapp 790 Millionen Euro hinter den Erwartungen zurück und beliefen sich auf 36,629 Milliarden Euro.
Der daraus resultierende Einnahmeüberschuss ermöglicht den Verzicht auf eine Schuldenaufnahme. Zugleich können wie vom Haushaltsgesetz vorgesehen Rücklagen gebildet werden in Höhe von rund 2,0 Milliarden Euro, beispielsweise für steigende Energie- und Baukosten. Auf der anderen Seite müssen Vorsorgepositionen wie beispielsweise die Pandemierücklage nicht in der geplanten Höhe in Anspruch genommen werden.
Das Einnahmewachstum im vergangenen Jahr war bundesweit stark durch die Effekte der hohen Inflation getrieben, was zu hohen Zuwächsen bei der Umsatzsteuer führt. In Berlin haben sich wie in den Vorjahren zusätzlich besonders die Lohn- und Einkommensteuer positiv entwickelt, was die überdurchschnittliche Beschäftigungsentwicklung wiederspiegelt. Gleichzeitig haben sich in Berlin unterschiedliche steuerliche Großfälle und Einmalzahlungen ausgewirkt, die zu sehr starken Zuwächsen bei der Erbschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Gewerbesteuer geführt haben. Hier sind in den nächsten Jahren aber Rückgänge möglich.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen