Verlängerung der Nutzung der Terminalgebäude A/B des ehemaligen Flughafen Tegel als Notunterkunft
Pressemitteilung vom 10.01.2023
Aus der Sitzung des Senats am 10. Januar 2023:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2023 auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, einen Auszugsplan für die Notunterbringung von Geflüchteten in den Terminals A und B des ehemaligen Flughafens Tegel beschlossen. Die Terminals können vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bis zum 15. März 2023 zur Notunterbringung für Asylsuchende und Schutzsuchende aus der Ukraine genutzt werden. Spätestens ab dem 15. Februar 2023 wird das LAF einen geordneten, schrittweisen Auszug in andere Unterkünfte zu beginnen. Die vollständige Baufreiheit wird bis spätestens 15. März 2023 sichergestellt. Vorarbeiten, wie zum Beispiel der Freizug einzelner Bereiche, für den Umbau des Terminalgebäudes werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bereits ab dem 15. Januar 2023 begonnen und durch das LAF ermöglicht.
Die weiterhin angespannte Lage bei der Unterbringung Kriegsgeflüchteter aus der Ukraine und Asylsuchender in Berlin macht die verlängerte Nutzung der Terminals A und B über das Jahresende 2022 hinaus als Notunterbringung nötig. Eine weitere Verlängerung über den 15. März 2023 hinaus ist ausgeschlossen.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, und Antidiskriminierung