Senat beschließt Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Basisschutzmaßnahmenverordnung
Pressemitteilung vom 10.01.2023
Aus der Sitzung des Senats am 10. Januar 2023:
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2023 auf Vorlage von Ulrike Gote, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, die Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am Montag, den 16. Januar 2023, in Kraft treten.
Sie beinhaltet das Auslaufen der Pflicht zum Masketragen im öffentlichen Nahverkehr am 2. Februar 2023, das verbunden wird mit der Empfehlung, in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, auch weiterhin eine medizinische Maske zu tragen. Geregelt wird außerdem die Beendigung der Isolation auch ohne Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests („Freitestung“), wenn seit Symptombeginn/ positivem Test mindestens fünf Tage vergangen sind und eine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden besteht.
Die Zweite Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 12. Februar 2023 verlängert.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege