Lehrkräfteverbeamtung: Senat schafft Voraussetzung für Kompensation der tarifbeschäftigten Lehrkräfte
Pressemitteilung vom 10.01.2023
Aus der Sitzung des Senats am 10. Januar 2023:
Durch die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes seitens des Abgeordnetenhauses wird eine Anpassung des Haushaltsgesetzes notwendig. Auf dieser Grundlage können Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können oder sich dagegen entscheiden, eine Kompensation erhalten. Der Senat hat die entsprechende Änderung an diesem Dienstag auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener beschlossen. Sie umfasst die Umwandlung von rund 4000 Stellen für verbeamtete Lehrkräfte in entsprechende Stellen für Tarifbeschäftigte.
Der Senat hatte bereits im November 2022 das Unterrichtsversorgungsgesetz beschlossen, das die Verbeamtung von Lehrkräften regelt. Sie soll ab diesem Jahr erfolgen.
Die Änderung des Haushaltsgesetzes wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung zugeleitet.
Kontakt
Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen