Senat beschließt Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes

Pressemitteilung vom 10.01.2023

Aus der Sitzung des Senats am 10. Januar 2023:

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2023 auf Vorlage von Ulrike Gote, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes beschlossen.

Das Berliner Universitätsmedizingesetz ist seit 2005 die Rechtsgrundlage der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité). Anlass der Gesetzesänderung: Am 1. Januar 2023 hat das Deutsche Herzzentrum der Charité (DHZC) seine Arbeit aufgenommen, in welchem die Charité und das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB) ihre herzmedizinischen Einrichtungen zusammengeschlossen haben.

Die Gesetzesänderung sieht im Wesentlichen geringfügige Ergänzungen vor, die insbesondere eine Anpassung der Amtszeiten am DHZC an die Amtszeiten an klassischen CharitéCentren ermöglichen. Darüber hinaus sollen bestimmte Organämter unterhalb der obersten Leitungsebene künftig nicht mehr durch den Aufsichtsrat, sondern durch den Vorstand – der bisher insoweit bereits als Personalstelle fungiert – besetzt werden. Damit werden Zuständigkeiten klarer verteilt.

Die Charité zählt europaweit zu den größten Universitätskliniken und steht in der Trägerschaft des Landes Berlin. Der Entwurf des Änderungsgesetzes wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.