Mobilitätsgesetz wird komplettiert: Berlin fördert stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr und neue Mobilität
Pressemitteilung vom 20.12.2022
Aus der Sitzung des Senats am 20. Dezember:
Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, hat sich der Senat heute in erster Lesung mit den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz befasst. Das Gesetz soll durch diese beiden Themenfelder ergänzt werden.
Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch: „Mit den beiden Kapiteln Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität, die der Senat heute beschlossen hat, ist das Mobilitätsgesetz endlich vollständig. Damit setzen wir bundesweit Maßstäbe für eine zukunftsweisende Verkehrspolitik. Wirtschaftsverkehr betrifft uns alle. Unser Ziel ist es, ihn in Berlin stadtverträglich zu organisieren, damit Warenströme, Liefer- und Entsorgungsverkehr überall reibungslos funktioniert. Dafür sichern wir wichtige Infrastruktur für Transporte auf Schiene und Wasser und für den Warenumschlag. Wir richten lokale Umschlagplätze in Wohnquartieren ein. Wir schaffen Anreize für den Einsatz emissionsarmer Nutzfahrzeuge.“
Das Berliner Mobilitätsgesetz mit seinem deutschlandweit einzigartigen planerischen Vorrang für den Umweltverbund aus Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr wurde im Sommer 2018 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet, zunächst mit dem Allgemeinen Teil und den Abschnitten zum ÖPNV und zum Radverkehr. Der Abschnitt zum Fußverkehr folgte Anfang 2021. Mit den Themen Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität wird das Mobilitätsgesetz nun komplettiert.
Zu den wichtigsten neuen Regelungen zählen:
Stadtverträglichkeit des Wirtschaftsverkehrs: Der Lieferverkehr soll stadtverträglicher ab-gewickelt werden, etwa indem die Hauptverkehrszeiten möglichst gemieden und immer mehr emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt werden. Eingeführt wird ein Markenzeichen für beson-ders sichere, emissionsarme Lieferfahrzeuge und Prozesse, das künftig auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Berücksichtigung findet.
Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs: Die Senatsmobilitätsverwaltung erarbeitet ein Konzept zur Sicherung von Flächen für den Wirtschaftsverkehr. Bestehende Infrastrukturanlagen der Schienen- und Wasserstraßen sowie die öffentlichen Binnenhäfen (Westhafen, Südhafen Spandau, Hafen Neukölln) werden erhalten oder bedarfsweise reaktiviert. Lokale Güterumschlagsplätze werden bei der Planung von neuen Quartieren von Beginn an eingeplant. Ein neuer Leitfaden zur Bedarfsermittlung von Liefer- und Ladeverkehrsflächen mit konkreten Qualitäts- und Quantitätsvorgaben soll die Bezirke bei der Planung unterstützen. Die Errichtung von Liefer- und Ladezonen für Geschäfte und Betriebe erhält Vorrang vor der Einrichtung sonstiger Parkplätze (außer Parkplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen).
Austauschplattform Wirtschaftsverkehr: Die Berliner Plattform für den Wirtschaftsverkehr dient dem regelmäßigen Austausch zwischen Akteur*innen des Wirtschaftsverkehrs mit den zuständigen Stellen aus Politik und Verwaltung. Die Mitwirkenden dieser Plattform unterstüt-zen die Mobilitätsverwaltung auch in allen Fragen der Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs, unterbreiten Vorschläge und Anregungen und wirken bei der Fortschreibung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzeptes mit.
Plattform für verkehrsrelevante Daten: Verkehrsrelevante Daten sollen auf einer öffentlich zugänglichen Online-Plattform gebündelt bereitgestellt werden. Dies unterstützt öffentliche und private Anbieter*innen bei der Entwicklung neuer Mobilitätsdienstleistungen. Die verbesserte Datengrundlage dient zudem der Verkehrssteuerung und -beeinflussung sowie der Planung und Kontrolle.
Innovationsfördernde Rahmenbedingungen: Die Senatsmobilitätsverwaltung definiert Ziele für neuartige Mobilitäts- und Logistikangebote und benennt eine Ansprechperson für die Begleitung und Erprobung entsprechender Modellprojekte, um die positiven Effekte technisch-logistischer Entwicklungen bestmöglich für die Mobilitätswende zu nutzen.
Wie die bisherigen Teile des Berliner Mobilitätsgesetzes wurden auch die Abschnitte zum Wirtschaftsverkehr und zur Neuen Mobilität in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit dem Berliner Mobilitätsbeirat erarbeitet. Darin waren Mobilitätsverbände, Interessenvertre-ter*innen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Bezirke, Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses vertreten. Zahlreiche Anregungen aus dem Mobilitätsbeirat wurden in das Gesetz aufgenommen.
Der Entwurf berücksichtigt zudem Hinweise aus der Beteiligung von Verbänden. Hierzu sind bereits in der vergangenen Legislatur insgesamt 260 Hinweise eingegangen, von denen rund ein Drittel nach Prüfung in die Vorlage eingeflossen sind. Insbesondere die Hinweise zur Einrichtung einer Verkehrsdatenplattform, zu Verkehrsinnovationen und zur Parkraumbewirtschaftung wurden berücksichtigt.
Nach der heutigen ersten Lesung im Senat wird sich der Rat der Bürgermeister mit dem Gesetzentwurf befassen. Anschließend geht die Novelle nach der zweiten Lesung im Senat in die parlamentarische Beratung und Abstimmung im Abgeordnetenhaus.
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Pressestelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt