Senat beschließt Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 und befasst sich mit den Empfehlungen des Klimabürger*innenrats
Pressemitteilung vom 20.12.2022
Aus der Sitzung des Senats am 20. Dezember:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) für den Zeitraum 2022 bis 2026 beschlossen. Zudem hat der Senat zu den klimapolitischen Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrats Stellung genommen, die umfassend im neuen BEK 2030 berücksichtigt werden.
De gemeinsame Befassung des Senats mit dem BEK 2030 und den Empfehlungen des Klimabürger*innenrats ist Senatorin Bettina Jarasch ein wichtiges Anliegen: „Mit dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 können wir die wichtigsten Handlungsfelder im Klimaschutz und in der Anpassung an die Klimakrise konkret angehen. Die Empfehlungen des Klimabürger*innenrats setzen dazu zukunftsweisende Impulse und geben uns den notwendigen Rückenwind, noch schneller und konsequenter voranzukommen. Die Berliner*innen werden beim Klimaschutz gehört und beteiligt, damit wir den fordernden, aber dringend notwendigen Weg hin zur Klimaneutralität gemeinsam gehen.“
Berlin hat sich das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 gesetzt. Das BEK 2030 ist im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele. Nach den Vorgaben des § 4 EWG Bln ist das BEK 2030 regelmäßig weiterzuentwickeln und ein Jahr nach Konstituierung des Parlaments dem Berliner Abgeordnetenhaus vorzulegen. Die Fortschreibung des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Darüber hinaus wurden die Empfehlungen des Klimabürger*innenrates umfassend berücksichtigt. Auf dieser Grundlage wurde die heute beschlossene Senatsvorlage gefertigt.
Mit der Fortführung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden weit-reichende Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung verabschiedet, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen.
Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Lan-desförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten.
Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein.
Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt. Handlungsfelder wie die Biologische Vielfalt und Tourismus, Sport und Kultur sind neu in das BEK 2030 aufgenommen worden.
Im Berliner Klimabürger*innenrat haben im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellver-tretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Mit seiner heute beschlossenen Stellungnahme löst der Senat sein Versprechen an die beteiligten Bürger*innen ein, sich zu jeder Empfehlung im Einzelnen zu positionieren. Vorausgegangen waren eingehende Diskussionen im Senatsausschuss Klimaschutz, zu denen zum Teil auch Vertreterinnen des Klimabürger*innenrats eingeladen waren.
In der Sache werden die Empfehlungen des Klimabürger*innenrats vom Senat ganz überwiegend begrüßt. 42 der 47 Empfehlungen wurden vollständig oder teilweise im neuen BEK 2030 aufgegriffen. Das gilt zum Beispiel für die Empfehlungen, den Einsatz erneuerbarer Energien unbürokratisch zu erleichtern, Öl- und Gasheizungen schrittweise durch klimaneutrale Heizungsalternativen zu ersetzen und im inneren S-Bahn-Ring mittelfristig eine Nullemissionszone einzuführen. Vom Senat nicht übernommen wurden insbesondere die Empfehlungen, eine City-Maut einzuführen oder leerstehende Gebäude zwangsweise in Wohnraum umzufunktionieren.
Nächste Schritte: Das durch den Berliner Senat beschlossene BEK 2030 ist nun dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Stellungnahme des Senats zu den Empfehlungen des Klimabürger*innenrats wird neben dem Abgeordnetenhaus auch allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Bürger*innenrats übersandt.
Weitere Informationen zum BEK 2030:
https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/bek-2030-umsetzung-2022-bis-2026/
Weitere Informationen zum Berliner Klimabürger*innenrat:
https://www.berlin.de/klimabuergerinnenrat/
Kontakt
Pressestelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt