Verwaltungsgebührenordnung: Anpassung an aktuelle Rechtsprechung
Pressemitteilung vom 20.12.2022
Aus der Sitzung des Senats am 20. Dezember 2022:
Die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) soll geändert und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Einen entsprechenden Entwurf zur Fünften Änderungsverordnung hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener zur Kenntnis genommen.
Konkret geht es bei der aktuellen Änderung um die Rücknahme einer Ausnahmeregelung (§ 2 Absatz 1, Nummer 4, VGebO) und die inhaltliche Anpassung der Gebührentatbestände.
Die Anpassung hat zum Ziel, die Kosten der Amtshandlungen zu decken. Die Verwaltungsgebührenordnung wurde 2009 erlassen und zuletzt 2020 angepasst. Die Anpassungen fallen durchweg geringfügig aus. Einzelne Tatbestände entfallen auch ganz, und entsprechend fallen keine Gebühren mehr an.
Der Entwurf zur Fünften Änderungsverordnung wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
Die Fünfte Änderungsverordnung ist erst am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin wirksam.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen