Senat beschließt Änderung des Rettungsdienstgesetzes
Pressemitteilung vom 13.12.2022
Aus der Sitzung des Senats am 13. Dezember 2022:
Auf Vorlage von Iris Spranger, Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, hat der Senat von Berlin heute den Gesetzesentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen.
Seit Längerem gewährleistet die Berliner Feuerwehr den Schutz der Bevölkerung in der Hauptstadt über ihre Belastungsgrenze hinaus. Dem liegt eine Vielzahl an auch bundesweit zu findenden Ursachen zugrunde: angespannte Lage im gesamten Gesundheitswesen, Auswirkungen der Pandemie, Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal. Im Sinne der Beschäftigten der Berliner Feuerwehr und für die Sicherheit aller Menschen in Berlin hat sich Senatorin Iris Spranger in ihrem Verantwortungsbereich dessen angenommen, um schnell tragfähige Lösungen zu finden und umzusetzen.
In Abstimmung mit Ulrike Gote, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, wurde ein Gesetzesentwurf zur Begegnung der Belastungssituation in der Berliner Feuerwehr entwickelt und damit ein wichtiger Lösungsansatz realisiert. Ziel waren vor allem zwei entscheidende Punkte: die Stärkung der Rolle des Landesbranddirektors in seiner Gesamtverantwortung und die Schaffung einer Ausnahmeregelung zur optimalen Besetzung der Einsatzmittel. Durch diese Kombination kann in Zukunft flexibler auf besondere Auslastungsszenarien wie zum Beispiel größere Schadensereignisse mit einer Vielzahl an Verletzten oder auch Belastungen in der Personalsituation reagiert werden, um mehr Menschen in Berlin schneller zu helfen.
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Pressestelle der Senatsverwaltung für Inneres und Sport