Senat legt Abstimmungstag für den Volksentscheid zum Volksbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“ auf 26. März 2023 fest
Pressemitteilung vom 13.12.2022
Aus der Sitzung des Senats am 13. Dezember 2022:
Auf Vorlage von Innensenatorin Iris Spranger hat der Senat in seiner heutigen Sitzung bestärkt, dass ein Volksentscheid eine Möglichkeit der unmittelbaren Beteiligung an der Demokratie darstellt und daher von sämtlichen Verantwortlichen getragen und gestützt werden muss. Als Abstimmungstag für den Volksentscheid zum Volksbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“ hat der Senat Sonntag, 26. März 2023, bestimmt.
Vor Durchführung eines Volksentscheids ist eine Vielzahl an (verfassungs-)rechtlichen Eckpfeilern, die den Volksentscheid stützen, einzuhalten − von Auszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses des Volksbegehrens, über die Befassung des Senats bis hin zu der Befassung des Abgeordnetenhauses. Unter Berücksichtigung des hierfür erforderlichen Zeitrahmens musste der Senat zu dem Schluss kommen, dass eine Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Wiederholungswahl am
12. Februar 2023 ausgeschlossen ist. Um sowohl die Wiederholungswahl als auch den Volksentscheid rechtssicher durchführen zu können, wurden auch die Hinweise und Einwände der Landeswahlleitung, der Bezirke und der Trägerin des Volksbegehrens berücksichtigt. Hierunter fällt eine mögliche Kollision mit den am 3. April 2023 beginnenden Osterferien und dadurch eine mögliche Abwesenheit der abstimmungsberechtigten Personen. In der Konsequenz war eine Festsetzung des Volksentscheids auf den 26. März 2023 geboten.
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