Berliner Senat beschließt DAWI-Betrauungsakt für Charité
Pressemitteilung vom 13.12.2022
Aus der Sitzung des Senats am 13. Dezember 2022:
Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, beschlossen, dass die Charité – Universitätsmedizin Berlin mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) durch einen Betrauungsakt nach EU-Beihilferecht beauftragt wird.
Mit einem Betrauungsakt wird eine Aufgabenwahrnehmung übertragen und damit im Zusammenhang stehende Rechte und Pflichten begründet. Hierzu gehören auch Einzelheiten zu Art und Dauer der Gemeinwohlverpflichtung und Modalitäten der Kompensation.
Ein Betrauungsakt verschafft größtmögliche Rechtssicherheit für die Gewährung und Abrechnung von Ausgleichszahlungen für diese Aufgabenwahrnehmungen.
Ulrike Gote, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: „Die Charité – Universitätsmedizin Berlin bietet ein hochspezialisiertes und unverzichtbares Angebot für die Gesundheitsversorgung des Großraums Berlin an. Dieses Angebot – daran hat das Land Berlin ein großes Interesse – muss den Berliner Bürger:innen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen.“
Gerade für Leistungen, bei denen die Charité ein Alleinstellungsmerkmal aufweist, entstehen häufig finanzielle Verluste – und zwar nicht mangels wirtschaftlicher Expertise, sondern weil Leistungen oft nach den bundesweit geltenden Regelungen der Krankenhausfinanzierung nicht kostendeckend durch die Universitätsmedizin erbracht werden können. Das gilt insbesondere für die Vorhaltung von Behandlungskapazitäten für Corona-Patient:innen.
„Dass das Land Berlin einen Betrauungsakt für die Charité erlässt, ist wichtig. Unabhängig davon liegt es aber in der Verantwortung des Bundes, eine aufwandsgerechte Finanzierung des Gesundheitssystems sicherzustellen. Es bedarf dringend einer gesetzlichen Anpassung der Regelungen der Krankenhausfinanzierung. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Bund dieses System durch eine Krankenhausreform grundlegend ändern will“, erklärt Gote.
Der Betrauungsakt begründet keinen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlungen. Über eine Zahlung von Landeszuschüssen für die Corona-bedingten Verluste der Charité – Universitätsmedizin in 2022 ist aktuell noch nicht entschieden.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege