Bericht zur Umsetzung der Lehrkräfteverbeamtung
Pressemitteilung vom 13.12.2022
Aus der Sitzung des Senats am 13. Dezember 2022:
Die Rückkehr zur Verbeamtung ist eines der großen politischen Vorhaben dieser Legislatur. Der Senat hat heute auf Vorlage von Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, den halbjährlichen Bericht zur Umsetzung der Lehrkräfteverbeamtung zur Kenntnis genommen.
Der Bericht stellt Folgendes dar: Mit dem Senatsbeschluss zur Rückkehr zur Verbeamtung der Lehrkräfte vom 22. März 2022 war eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung dieses Regierungsvorhabens geschaffen. Die Fünfjahresgrenze für die Rückkehr verbeamteter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern nach Berlin wurde bereits im Februar 2022 aufge-hoben. Seitdem gibt es vermehrt Anfragen verbeamteter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern zur Rückkehr nach Berlin. Für die nächsten Schuljahre ist daher mit einer Rückkehr von verbeamteten Lehrkräften nach Berlin zu rechnen, sobald diese von ihren jetzigen Dienstherren freigegeben werden.
Bereits seit dem Sommer 2022 erhalten alle neu einzustellenden Bewerberinnen und Bewer-ber, welche die laufbahn– und beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, ein Verbeamtungsangebot. Auch die quereinsteigenden Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst mit Ablegen der Staatsprüfung im Januar 2023 erfolgreich beenden, werden ein entsprechendes Angebot zur Einstellung in ein Beamtenverhältnis erhalten, sofern Sie die entsprechenden laufbahn– und beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für die Bestandslehrkräfte des Berliner Schuldienstes wird die Option der Verbeamtung im Rahmen eines Artikelgesetzes geschaffen. Der Entwurf des Artikelgesetzes sieht ein bis zum 31. Dezember 2026 begrenztes Einstellungshöchstalter − Vollendung des 52. Lebensjahres − vor. Für angestellte Lehrkräfte, die im Laufe des Schuljahrs 2022/2023 das 52. Lebensjahr vollenden, kann die Einstellung in das Beamtenverhältnis sogar ausnahmsweise bis zum 31. Juli 2023 erfolgen.
Durch die Regelungen des Artikelgesetzes können die Bestandslehrkräfte unter vereinfachten und für sie günstigen Bedingungen verbeamtet werden. Für Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um ihnen das Beförderungsamt zu übertragen, dass ihrer bisherigen Eingruppierung entspricht.
Zeiten einer Tätigkeit als tarifbeschäftigte Lehrkraft werden bei Vorliegen einer Bewährungsfeststellung im Umfang bis zu drei Jahren angerechnet, so dass viele Bestandslehrkräfte bei Vorliegen der persönlichen Eignung direkt auf Lebenszeit verbeamtet werden können. Die Bewährung wird vereinfacht durch die Schulleitungen festgestellt, es ist in der Regel keine dienstliche Beurteilung erforderlich.
Die Verbeamtung des Bestandspersonals betrifft bis zu 16.000 Lehrkräfte. Es ist geplant, in Kürze ein regelhaftes Antragsverfahren für die Bestandslehrkräfte zu eröffnen. Die Zuverdienstgrenze wird für Lehrkräfte im Ruhestand temporär aufgehoben, so dass diese Dienstkräfte ihre Lehrtätigkeit im öffentlichen Schuldienst zu attraktiven Bedingungen weiter ausüben können.
Für die gesundheitlichen Untersuchungen des Bestandspersonals hat die Senatsverwaltung für Bildung externe Unterstützung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unter dem Dach der kassenärztlichen Vereinigung vereinbart. Ein entsprechender Rahmenvertrag wurde abgeschlossen.
Der Bericht wird nun an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet.
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Pressesprecher für Bildung