Senat beschließt Verlängerung des Charité-Vertrages
Pressemitteilung vom 06.12.2022
Aus der Sitzung des Senats am 6. Dezember 2022:
Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, die Verlängerung des aktuellen Charité-Vertrages für das Jahr 2023 beschlossen. Ein neuer Vertrag soll für den Zeitraum ab dem Jahr 2024 abgeschlossen werden.
Senatorin Ulrike Gote: „Mit dieser Verlängerung sichert das Land Berlin der Charité – Universitätsmedizin Berlin eine Erhöhung des Gesamtvolumens um 3,5 Prozent für die Aufgaben von Forschung, Lehre und Studium zu. Damit werden auch zusätzliche Bedarfe für Aufgaben in Folge der Akademisierung der Gesundheitsfachberufe und der Integration des Krankenhausbetriebs des Deutschen Herzzentrums Berlin in die Charité finanziert. Die Charité und ihre Beschäftigten erbringen in der Corona-Pandemie regional und überregional in Forschung wie Krankenversorgung herausragende Leistungen, sehen sich aber auch mit neuen Belastungen und Herausforderungen konfrontiert. Dem wird dieser Vertrag gerecht.“
Auch für den folgenden mehrjährigen Vertrag sind Mittelsteigerungen in Höhe von 3,5 Prozent p.a. vorgesehen. Unabhängig von der Mittelbereitstellung über den Charité-Vertrag erhält die Charité in den Jahren 2022 und 2023 zusätzlich je 3 Mio. € als Überbrückungsfinanzierung.
Der Vertragsentwurf zur Verlängerung des Charité-Vertrages wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vorgelegt.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege