Änderung der Zuständigkeit für Fahrradabstellanlagen und die Unterhaltung von selbstständigen Radschnellverbindungen

Pressemitteilung vom 06.12.2022

Aus der Sitzung des Senats am 6. Dezember 2022:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch eine Änderung der Zuständigkeit für berlinweit digital buchbare Fahrradabstellanlagen sowie der Unterhaltung von selbstständigen Radschnellverbindungen beschlossen.

Im Einzelnen übernimmt die Hauptverwaltung damit die Aufgaben der Bezirke für Fahrradabstellanlagen mit dem berlinweiten Buchungs- und Zugangssystem (ParkYourBike), für Fahrradparkhäuser an Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs und solchen auf Flächen der Deutschen Bahn AG. Ebenso übernimmt die Hauptverwaltung fortan die Unterhaltung selbstständiger Radschnellverbindungen, die nicht im Zuge von Straßen verlaufen. Grundlage hierfür ist der Koalitionsvertrag 2021-2026. Die Ziele des Mobilitätsgesetzes können damit stadtweit einheitlich verwirklicht werden.

Dieser Beschluss geht nun zur Stellungnahme an den Rat der Bürgermeister.