Berliner Senat verständigt sich zum Entwurf eines Berliner Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes

Pressemitteilung vom 22.11.2022

Aus der Sitzung des Senats am 22. November 2022:

Der Senat hat sich in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Berliner Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes verständigt und den Rat der Bürgermeister um eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gebeten.

Zum 01. Januar 2023 wird das Betreuungsrecht bundesgesetzlich umfassend neugestaltet. So werden u.a. das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) angepasst und umstrukturiert sowie das bisherige Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz – BtBG) durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt. Darin werden u.a. Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine abgebildet sowie Regelungen zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen festgelegt.

Ziel der Reform ist es, die Qualität im Betreuungswesen zu steigern und das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten zu stärken.