Franziska Giffey zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin
Pressemitteilung vom 16.11.2022
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, äußerte sich am heutigen Mittwoch in einem Pressestatement vor dem Roten Rathaus zu der zuvor verkündeten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin zu den Wahlen 2021.
Franziska Giffey: „Der Berliner Landesverfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen insgesamt für ungültig erklärt. Diese Wahlen müssen daher in ganz Berlin wiederholt werden. Wir respektieren die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs. Wie angekündigt werden wir als Senat keine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.“
Giffey weiter: „Das ist für Berlin eine schwierige und herausfordernde Situation, gerade in der aktuellen Krise. Unsere Aufgabe ist mit der Entscheidung verantwortungsvoll umzugehen. Ich habe den Senat auch deshalb gebeten, am heutigen Mittwochabend zu einer Sondersitzung zusammenzukommen. Ebenfalls wie angekündigt werde ich morgen vor dem Berliner Abgeordnetenhaus im Wege einer Regierungserklärung ausführlich Stellung zur aktuellen Lage beziehen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dafür zu sorgen, dass zukünftige Wahlen reibungslos ablaufen. Daran arbeiten wir seit Monaten intensiv. Auch wenn wir jetzt eine Wiederholungswahl vorbereiten, wird der Berliner Senat in der Krise handlungsfähig bleiben und gemeinsam mit den Bezirken dafür Sorge tragen, die Berlinerinnen und Berliner gut durch die Krise zu bringen.“
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