Senat beschließt Maßnahmen zur Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten
Pressemitteilung vom 15.11.2022
Aus der Sitzung des Senats am 15. November 2022:
Der Senat beauftragt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die bedarfsgerechte Unterbringung, Erstversorgung und Registrierung für eine Orientierungsgröße von bis zu 10.000 in Berlin neu ankommenden Geflüchteten zu planen sowie lageabhängig vorzubereiten. Dies umfasst sowohl die Geflüchteten, die in Berlin ein Asylgesuch stellen oder aus der Ukraine wegen der Kriegsereignisse fliehen müssen. Besonders dringlich ist die Schaffung von regulären Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie temporären großflächigen Aufnahmeeinrichtungen. Es gibt daher einen erhöhten Personalbedarf im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für den neue, befristete Beschäftigungspositionen geschaffen werden können.
Der Senat richtet eine ressortübergreifende Koordinierungsstruktur auf Staatssekretärsebene unter Leitung des Chefs der Senatskanzlei ein. Diese Koordinierungsstruktur wird von einer erweiterten Stabsstruktur in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und im LAF unterstützt. Ziel ist es, das LAF beim Ausbau der Ankunfts- und Unterbringungsstrukturen zu unterstützen und durch eine schnelle Inbetriebnahme von Unterkünften Obdachlosigkeit von Geflüchteten zu vermeiden.
Das LAF hatte per 04.11.2022 rund 27.850 belegbare Plätze in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung, damit die höchste Anzahl von Plätzen in regulären Unterkünften seit der Gründung des LAF im Jahr 2016. Aus der Auswertung der Tageswerte der Ankunftszahlen des Zeitraums vom 12.10.2020 bis 07.11.2022 ergibt sich ein Mittelwert von ca. 72,5 pro Tag nach Berlin verteilten Asylbegehrenden sowie von 86 pro Tag nach Berlin zugewiesenen Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine. Mit dem am 12.10.2022 festgestellten akuten Unterbringungsbedarf von 1.210 Plätzen würde sich auf Grundlage der Trendprognose bei einem weiter fortsetzenden Trend ein zusätzlicher Unterbringungsbedarf von bis zu 10.000 Plätzen bis zum 31.12.2022 ergeben.
Für die unmittelbare Überbrückung des Bedarfs hat das Akquise-Projektteam (LAF, BIM, SenIAS Krisenstab) Freiflächen identifiziert, die für die unmittelbare Errichtung einer großflächigen Unterkunft mit rund 2.000 Plätzen geeignet sind. Auf mindestens einer dieser Freiflächen soll in Leichtbauweise eine Unterkunft errichtet werden, in die umgehend die im Ankunftszentrum Asyl in Reinickendorf und im Ukraine Ankunftszentrum TXL auf eine Verlegung in LAF-Unterkünfte wartenden Geflüchteten kurzfristig verlegt werden können, um den für neu in Berlin ankommende Geflüchtete benötigten Platz in beiden Ankunftszentrum zu schaffen. Weitere Flächen werden kontinuierlich geprüft und, wenn geeignet, temporär bebaut werden.