Bericht über Haushaltsüberschreitungen in der Hauptverwaltung und den Bezirken im Haushaltsjahr 2021

Pressemitteilung vom 06.09.2022

Aus der Sitzung des Senats am 6. September 2022:

Im Haushaltsjahr 2021 betrugen die zugelassenen und in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben insgesamt rund 602 Mio. Euro. Die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen beliefen sich auf knapp 551 Mio. Euro. Einen entsprechenden Bericht zu den Haushaltsüberschreitungen in der Hauptverwaltung und den Bezirken hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener beschlossen.

Der aktuelle Bericht bezieht sich auf unabweisbare und unvorhergesehene Finanzierungsnotwendigkeiten. In der Hauptverwaltung beliefen sich die in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf etwas mehr als 527 Mio. Euro. In den Bezirken wurden gegenüber dem Haushaltsplan knapp 75 Mio. Euro mehr verausgabt. Bei den über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Diese betrugen mehr als 455 Mio. Euro in der Hauptverwaltung und mehr als 95 Mio. Euro in den Bezirken.

Haushaltsüberschreitungen sind nach Artikel 88 Abs. 1 der Verfassung von Berlin und den §§ 37 und 38 der Landeshaushaltsordnung (LHO) nur bei einem unvorhergesehenen und unabweisbaren Finanzierungsbedürfnis zulässig. Entstandene unabweisbare und unvorhergesehene Finanzierungsnotwendigkeiten im Haushaltsjahr 2021, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt waren, wurden überwiegend gegen entsprechenden Ausgleich an anderer Stelle zugelassen. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen, bei den Bezirkshaushaltsplänen des Bezirksamtes.

Für über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bedarf es nach Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses. Der aktuelle Bericht wird nun dem Abgeordnetenhaus zur nachträglichen Genehmigung zugeleitet.