Neue Zuständigkeiten für Ordnungsaufgaben im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz
Pressemitteilung vom 23.08.2022
Aus der Sitzung des Senats am 23. August 2022:
Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, die Änderung des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) beschlossen. Hintergrund ist das Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Änderungen zum Verpackungsgesetz, zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz und zum Batteriegesetz sowie der Erlass der Einwegkunststoffverbotsverordnung und der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung.
Mit diesen Neuregelungen ist die Übernahme neuer Aufgaben auf Landes- und kommunaler Ebene verbunden, für deren Wahrnehmung im Land Berlin Zuständigkeiten festzulegen sind. Der Senatsbeschluss regelt daher die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und den Bezirken und schafft so eine klare, kooperative Aufgabenverteilung.
So werden mit der Gesetzesänderung ab Januar 2023 (gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz) beispielsweise Letztvertreiber von Einweggetränkebechern und Einwegkunststofflebensmittelverpackungen (u. a. Cafés, Bäckereien, Bistros, Kantinen) dazu verpflichtet, stets auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Die ordnungsrechtliche Kontrolle darüber wird den Bezirksämtern zugeordnet, die die Gastronomiebetriebe auch bei anderen Aspekten überwachen. Zugleich werden grundsätzlich die auf Hersteller von Elektrogeräten bezogenen Überwachungspflichten bei der Senatsverwaltung gebündelt, um die Bezirksämter zu entlasten. Mit der Mischung aus guten rechtlichen Regelungen, unterstützenden
Zero-Waste-Angeboten, Fördermitteln und einem effektiven Vollzug sollen die Ziele des Berliner Abfallwirtschaftskonzepts zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen erreicht werden.
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Pressestelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt