Senat verabschiedet Berliner Länderbericht zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Pressemitteilung vom 16.08.2022
Aus der Sitzung des Senats am 16. August 2022:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, den Berliner Länderbericht zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms der Flussgebietsgemeinschaft Elbe für den Zeitraum 2022-2027 verabschiedet. In dem Bericht, der auch dem Abgeordnetenhaus zugeleitet wird, ist der Stand Berlins bei der Zielerreichung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dokumentiert, zudem werden künftige Maßnahmen für den genannten Zeitraum beschrieben.
Die Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie von 2000 markiert eine grundsätzliche Neuausrichtung der Gewässerpolitik in der Europäischen Union. Alle EU-Mitgliedstaaten arbeiten an dem gemeinsamen Ziel, ihre Gewässer in einen guten ökologischen, chemischen und mengenmäßigen Zustand zu versetzen. Seit Verabschiedung der Richtlinie wurden im Dezember 2021 bereits zum dritten Mal die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flusseinzugsgebiete veröffentlicht. Berlin ist Teil der Flussgebietsgemeinschaft Elbe, innerhalb derer die Bundesländer im Elbeeinzugsgebiet ihre Planung koordinieren. Berlin hat den nun vorliegenden ergänzenden Länderbericht erarbeitet, um eine Übersicht über den Zustand der Berliner Grund- und Oberflächengewässer und die geplanten Maßnahmen zur Verwirklichung der ambitionierten Umweltziele der WRRL zu geben.
In den vergangenen zwei Bewirtschaftungszeiträumen konnten wichtige Maßnahmen zur Erreichung der WRRL-Umweltziele auf den Weg gebracht werden, weitere werden in den nächsten Jahren ergriffen. Hervorzuheben sind insbesondere die umfassenden Investitionen in die Klärwerke, die Aktivitäten zum Regenwassermanagement und Maßnahmen der Gewässerrenaturierung. Dennoch sind die Berliner Gewässer weiterhin einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt: Insgesamt erreicht kein Oberflächenwasserkörper den geforderten guten Zustand gemäß WRRL. Auch die Qualitätsziele im Grundwasser werden noch verfehlt, zudem bestehen Unsicherheiten, ob der derzeit gute mengenmäßige Zustand künftig gewahrt werden kann.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz arbeitet mit Nachdruck daran, die Maßnahmen im Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 voranzutreiben und die Aktivitäten zur Verbesserung des Gewässerzustands zu verstärken. Insbesondere für die Ausweitung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung werden zusätzliche Mittel in den Haushalt eingestellt. Zudem muss – über die Umsetzung der WRRL hinaus – den Veränderungen der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (wie Klimawandel, Strukturwandel und Bevölkerungswachstum) begegnet werden. Hierfür stellt die Senatsverwaltung derzeit den Masterplan Wasser auf.
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Pressestelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt