Senat berichtet über die Ausnahmen von der Abnahmepflicht bei angebotenen Leistungen des ITDZ Berlin
Pressemitteilung vom 19.07.2022
Aus der Sitzung des Senats am 19. Juli 2022:
Der Senat hat heute auf Vorlage von Innensenatorin Iris Spranger den Bericht über die erteilten Ausnahmen von der Abnahmepflicht der durch das ITDZ Berlin angebotenen Leistungen nach § 24 Absatz 4 des E-Government-Gesetzes Berlin (EGovG Bln) für das zweite Quartal 2022 beschlossen. Der Bericht wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis weitergeleitet.
§ 24 Absatz 4 bestimmt, dass der IKT-Staatssekretär oder die IKT-Staatssekretärin Ausnahmen von der Abnahmepflicht gestatten kann, wenn das ITDZ Berlin die Leistung nicht innerhalb angemessener Frist oder nicht zu marktüblichen Preisen liefern kann oder andere dringende Sachgründe bestehen. Dafür zuständig ist Dr. Ralf Kleindiek, Chief Digital Officer des Landes Berlin und Staatssekretär für Digitales. Über gewährte Ausnahmen von der Abnahmepflicht ist dem Abgeordnetenhaus vierteljährlich zu berichten. Im Jahr 2022 wurden auch im zweiten Quartal keine Ausnahmen von der Abnahmepflicht nach § 24 Absatz 4 Satz 1 genehmigt.
Der Bericht dient der Kontrollfunktion des Parlaments. Damit soll sichergestellt sein, dass das ITDZ Berlin als Zentraler Dienstleister für die Informations- und Kommunikationstechnik der Berliner Verwaltung genutzt wird und Ausnahmen von dieser Abnahmepflicht beantragt und begründet werden.
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