Senat beschließt Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung
Pressemitteilung vom 21.06.2022
Aus der Sitzung des Senats am 21. Juni 2022:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 30. Juni 2022 in Kraft treten.
Folgende wesentliche Inhalte sieht die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vor:
Änderungen im Bereich der Krankenhäuser: Die Meldepflicht der zugelassenen Krankenhäuser zu Fallzahlen und Belegungsdaten wird „von Montag bis Freitag“ in „arbeitstäglich“ geändert. Damit ist geregelt, dass die Meldepflicht von Montag bis Freitag gilt, sofern es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt.
Die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 27. Juli 2022 verlängert.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege