Giffey zum 50. Jahrestag des Inkrafttretens des Transitabkommens
Pressemitteilung vom 03.06.2022
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, würdigt aus Anlass des 50. Jubiläums seines Inkrafttretens am 3. Juni 1972 das Transitabkommen:
„Verglichen mit dem Warschauer und Moskauer Vertrag von 1970 und dem Viermächteabkommen von 1971 war das Transitabkommen ein kleiner Schritt. Aber für die Berlinerinnen und Berliner war es ein großer Schritt, der ihr Leben praktisch verbessert hat. Viele Ältere im Westteil erinnern sich noch an die Ungewissheit und Beklommenheit, wenn es vor 1972 mit dem Auto in die Bundesrepublik ging. Würde es wieder endlose Wartezeiten an den Kontrollpunkten geben? Man fühlte sich hilflos Willkür und Schikanen der sogenannten Grenzorgane ausgesetzt. Das Transitabkommen hat im Sommer 1972 ein erhebliches Maß an Zuverlässigkeit gebracht, wofür der Westen erhebliche Summen Westmark zahlte.“
Die Regierende Bürgermeisterin weiter: „Die internationalen Verträge waren die Voraussetzung für viele Erleichterungen für die Menschen der geteilten Stadt. Der frühere Regierende Bürgermeister Willy Brandt und sein Mitarbeiter Egon Bahr hatten ihre Stadt nicht vergessen. Als Bundeskanzler sorgte Brandt dafür, die Teilung erträglicher zu machen, wenn die Mauer schon nicht zu beseitigen war. Die positiven Auswirkungen der Entspannungspolitik spürten die Berlinerinnen und Berliner hautnah. An die Verdienste unserer Ehrenbürger Willy Brandt und Egon Bahr erinnert sich ihr Berlin am Tag des 50. Jubiläums des Inkrafttretens des Transitabkommens mit Dankbarkeit. Angefangen hat dieser Weg, der zur Vereinigung führte, nach dem Mauerbau mit ersten kleinen Schritten, darunter den Passierscheinabkommen.“
Das Transitabkommen hatten die Staatssekretäre Egon Bahr für die Bundesrepublik und Michael Kohl für die DDR verhandelt und am 17. Dezember 1971 unterzeichnet. Die offizielle Bezeichnung lautete „Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)“.
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