Fünfter Bericht zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten: „Wir müssen die Mieterinnen und Mieter aktiv schützen“
Pressemitteilung vom 10.05.2022
Aus der Sitzung des Senats am 10. Mai 2022:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel, den fünften Bericht über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten beschlossen. Behandelt wird die Entwicklung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten im Sinne des § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB im Berichtszeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31.Dezember 2021.
Gegenüber dem Jahr 2020 ist die Zahl der sozialen Erhaltungsgebiete von 64 auf 72 gestiegen. Im Berichtszeitraum sind 177 Prüffälle zu verzeichnen. Es wurde in 13 Fällen ein Vorkaufsrecht ausgeübt. Gegenüber dem Vorjahr – im Jahr 2020 gab es 16 Vorkaufsfälle – hat die Zahl der Ausübungsfälle leicht abgenommen. Im Berichtszeitraum gab es
84 Abwendungsfälle.
Die Vorkaufsfälle verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: vier in Friedrichshain-Kreuzberg, je drei in Pankow und Neukölln, zwei in Mitte und einer in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Im Berichtszeitraum erlangten 15 Vorkaufsfälle Rechtskraft. Insgesamt sind 82 Ausübungsbescheide bestandskräftig. Sowohl durch Ausübung von Vorkaufsrechten als auch durch Abwendungen konnten im Berichtszeitraum berlinweit 2350 Wohnungen gesichert werden.
Im Jahr 2022 konnte bisher lediglich eine Abwendungsvereinbarung vom Bezirk Charlotten-burg-Wilmersdorf erzielt werden.
Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. November 2021 (BVerwG 4 C 1.20) ist der in vielen Kommunen jahrelang geübten Praxis, in sozialen Erhaltungsgebieten Vorkaufsrechte zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung auszuüben, aktuell die Grundlage entzogen worden. Um die Vorkaufsrechte wieder anwenden zu können, muss das Baugesetzbuch geändert werden.
Der Bundesrat hat am 8. April 2022 auf Basis eines Entschließungsantrags des Landes Berlin und der Freien und Hansestadt Hamburg die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem eine rechtssichere und wirksame Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zum Schutz der Wohnbevölkerung in Erhaltungssatzungsgebieten gewährleistet ist. Das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen hat zur Thematik nunmehr das Vorkaufsrechtsänderungsgesetz in die Ressortabstimmung eingebracht.
Hierzu erklärt Senator Andreas Geisel: „Wir müssen die Menschen vor Verdrängung aus ihren Wohnungen und Kiezen schützen. Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument, das Städten und Kommunen zur Verfügung stehen sollte. Ich hoffe deshalb, dass das Baugesetzbuch zeitnah im Sinne der Mieterinnen und Mieter geändert werden kann.“
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Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen