Für Taxi-Fahrten vom BER: Berlin führt speziellen Flughafentarif ein
Pressemitteilung vom 03.05.2022
Aus der Sitzung des Senats am 3.Mai 2022:
Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung die Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr geändert. Es wird eine neue Tarifstufe für alle Fahrten ab Ausgangspunkt Flughafen BER eingeführt – dieser Tarif wird nach entsprechender Beschlussfassung im Kreistag des brandenburgischen Landkreises Dahme-Spreewald (LDS) auch für die Taxiunternehmen aus LDS gelten.
Dadurch ist sichergestellt, dass künftig alle Fahrgäste, die am BER ein Taxi nutzen, den gleichen Tarif zahlen, unabhängig davon, ob das Taxi seinen Betriebssitz in Berlin oder LDS hat. Damit wird Preistransparenz für die Nutzenden dieser Dienstleistung und zugleich Chancengleichheit für die Anbietenden geschaffen.
Der Kilometerpreis des neuen gemeinsamen Tarifs liegt nun bei einer gefahrenen Wegstrecke von 0 bis 5 Kilometer bei 2,20 Euro und ab 5 Kilometer bei 1,75 Euro.
Diesem Flughafentarif liegt eine vereinheitlichte Kilometerstaffelung zugrunde, die einen Kompromiss zwischen der Tarifstruktur des Landkreises mit einem bisher niedrigeren Tarif im Bereich 0 bis 3 km Kilometer und der Tarifstruktur des Landes Berlin darstellt, die auf längeren Strecken etwas günstiger ist. Mit dem Kompromiss sind sowohl kurze Strecken etwa zu
BER-nahen Hotels als auch längere Strecken zum Beispiel ins Berliner Stadtgebiet darstellbar. Fahrgäste erhalten ein transparentes Angebot zur Beförderung, ohne auf die Herkunft der Taxis Acht geben zu müssen.
Auf einen speziellen Nachttarif vom BER aus, der in der Tarifstruktur im Landkreis
Dahme-Spreewald ansonsten vorgesehen ist, wird – auch im Hinblick auf das Nachtflugverbot – verzichtet.
Zudem wird den Berliner Taxis zugebilligt, dass sie – wie bei den LDS-Taxen bereits heute tariflich vorgesehen – einen Zuschlag von 1,50 Euro für alle Fahrten ab dem BER in Rechnung stellen dürfen. Dieser Betrag berücksichtigt die Gebühren, die Taxifahrerinnen und -fahrer zu entrichten haben, wenn sie die privat bewirtschafteten Taxiwartezonen am Flughafen nutzen. Die Nutzung dieses „Taxispeichers“ ist für alle ladeberechtigten Taxen obligatorisch, die sich ohne Vorbestellung am BER für die Aufnahme von Fahrgästen bereithalten.
Eine Einführung von Festpreisen für bestimmte Verbindungen zwischen dem Flughafen BER und Fahrtzielen in Berlin wurde geprüft, aber aufgrund verbraucherschutzrechtlicher und eichtechnischer Erwägungen vorerst zurückgestellt. Das Ob und Wie einer Ausgestaltung von Festpreisen soll Gegenstand künftiger Tarifanpassungen werden.
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Pressestelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt