Senat beschließt Bebauungsplan zur Erweiterung des Bundeskanzleramts

Pressemitteilung vom 26.04.2022

Aus der Sitzung des Senats am 26. April 2022:

Der Senat hat auf Vorlage von Senator Andreas Geisel den Bebauungsplan 1-106 zur Sicherung des Baurechts für die Erweiterung des Bundeskanzleramtes innerhalb des sogenannten Kanzlerparks und einem benachbarten Grundstück auf dem Moabiter Werder in Berlin-Mitte im Ortsteil Moabit beschlossen.

Senator Geisel: „Der Erweiterungsbau wird die Raumnot des Bundeskanzleramtes beenden und alle Beschäftigten wieder an einem Standort zusammenführen. Damit findet das Band des Bundes seinen Abschluss im Westen. Der zweifache Brückenschlag des Bandes über die Spree wird mit einer neuen Fußgängerbrücke erlebbar. Der Bebauungsplan erhält und sichert sämtliche bestehenden öffentlichen Grünflächen. Dort, wo in den Naturhaushalt eingegriffen wird, gibt es umfangreiche Begrünungsmaßnahmen auf einem bundeseigenen Grundstück in Berlin-Lichtenberg.“

Das 2001 bezogene Bürogebäude des Bundeskanzleramts war für maximal 460 Arbeitsplätze ausgelegt. Eine Vielzahl von Aufgabenerweiterungen im Bundeskanzleramt hat die Beschäftigtenzahl auf 750 anwachsen lassen, so dass eine signifikante Überbelegung herrscht und etwa 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderwertig untergebracht sind.

Zukünftig soll ein bogenförmiges Bürogebäude den Kanzlerpark und damit das sogenannte Band des Bundes mit seinen Regierungsbauten im Spreebogen nach Westen hin städtebaulich abschließen. Nach Entwürfen des Architekturbüros Schultes und Frank, das bereits für das bestehende Kanzleramtsgebäude verantwortlich zeichnet, soll ein sechsgeschossiger Erweiterungsbau errichtet werden. Dieser nimmt als Halbrund die Kubatur des sogenannten Kanzlerparks auf. Daran anschließend sollen in einem zweigeschossigen Bauteil weitere Serviceeinrichtungen wie etwa eine Kantine, ein Veranstaltungsbereich unter anderem für den Besucherdienst und eine Betriebs-Kita untergebracht werden. Auf einem angrenzenden bundeseigenen Grundstück wird zudem ein Post- und Logistikbereich gebaut. Ein Tunnel wird diesen Logistikbereich mit dem Hauptgrundstück verbinden. Mit dieser aufwendigen Lösung wird sichergestellt, dass die öffentliche Parkanlage erhalten bleibt und Fußgehende und Radfahrende nicht beeinträchigt werden. Eine Landeplattform für Hubschrauber ersetzt die ursprüngliche Landefläche im Park. Neben der vorhandenen Nordbrücke über die Spree soll eine neue Fußgängerbrücke im Süden Alt- und Neubau miteinander verbinden. Die neue Fußgängerbrücke wird zum Teil auch öffentlich begehbar sein und damit eine weitere sichere Gehwegverbindung zum Großen Tiergarten und zum Platz der Republik bieten.

Der Bebauungsplan wird nunmehr dem Bauausschuss und dem Plenum des Abgeordnetenhauses zur Zustimmung vorgelegt. Nach der Zustimmung des Abgeordnetenhauses kann die Festsetzung des Bebauungsplans erfolgen.